Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stöhnen / Mietminderung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stöhnen / Mietminderung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Der genervte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 20:33    Titel: Stöhnen / Mietminderung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand eine Information geben, ob man aufgrund von lautem Stöhnen eine Mietminderung erwirken kann. Wir wohnen mit unserem Vermieter in einem Haus und müssen ständig mit stöhnen während Tages- und Nachtzeit leben. Auf Dauer ist dies nicht zu ertragen und ein Umzug wird wohl die Konsequenz für uns sein, würden aber gerne vorher noch gerne diese Information bekommen...
Danke vorab..

volker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht ist der VM ja sehr krank, vielleicht ist das Stöhnen ein Ausdruck starker Schmerzen. Möglichweise wäre da statt einer Mietminderung etwas Mitgefühl und Tolerenz angebracht.

In diesem Fall wäre m.E. eine Mietminderung nicht durchsetzbar.

Andererseits kann Ihnen der VM, wenn Sie in einem 2-Familien-Haus wohnen ( eine Wohnung VM, eine Wohnung M), ohne Angabe von Gründen kündigen.

Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der genervte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jade,

also krank ist mein Vermieter bestimmt nicht, jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinne, denn das Stöhnen kommt eher von seinem brasilianischen Besuch. Habe mich da eben wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

das er uns ohne angabe von gründen kündigen kann, ist mir bekannt. bei dieser ruhestörung ist das aber eher nebensächlich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Stichwort "brasilianischer Besuch" hat mich sofort an diesen Thread erinnert:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=30177&highlight=brasilien.

Da lag ich ja mit meiner Vermutung vom schmerzgepeinigten VM voll daneben, aber wer errät da schon auf Anhieb den wahren Sachverhalt.'Mit den Augen rollen'

Vielleicht sollten Sie sich mal von einem RA beraten lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unter den besagten Umständen könnte eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung durchaus angebracht sein, wobei immer mit der Konsequenz einer Kündigung gerechnet werden muss.

Vorschlag: Lärmprotokoll führen, Lärm und Gestöhne auf Tonband aufnehmen (natürlich nur zu Beweiszwecken) und die Polizei rufen, wenn's nachts mal wieder laut wird.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der genervte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

@JADE

Vielen Dank.....!
Was es doch für rücksichtslose und unverschämte Menschen gibt....!

Ich werde diese Ratschläge mal befolgen und am Montag haben wir gleich einen Termin beim Mieterverein, die werden uns wohl auch beraten können.

Vielen Dank nochmal...
volker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Anderer Vorschlag,

der brasilianische Besuch kommt anschließend bei Ihnen rum

Winken
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.