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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

DAS wurde ja vom (vermeintl.) Vermieter nicht verlangt.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dann drehen wir den Spieß doch einmal um:

Der potentielle Mieter verlangt vom Vermieter vor Vertragsabschluss eine Wohnungsbesichtigung (wie unverschämt!). Das verursacht Kosten beim Vermieter (Anreise usw.).

Nach der Besichtigung sagt der Mieter, die Wohnung sei wie vorher am Telefon besprochen; Er will sie aber trotzdem nicht mieten.

Kann der Vermieter seine Kosten vom (jetzt doch nicht) Mieter verlangen? Immerhin hat der Mieter doch die Besichtigung verlangt...

Natürlich nicht. Beide Vertragsparteien haben ein berechtigtes Interesse, vor Vertragsabschluss notwendige Informationen zu bekommen (im Beispiel: Vermieter muss die Bonität des Mieters, Mieter die Qualität der Wohnung einschätzen). Die Kosten hierfür sind die ganz normalen Kosten der Vertragsanbahnung, die bei jedem Geschäft anfallen.

Welche Informationen gefordert werden und ob diese geliefert werden ist irrelevant. Man ist ja nicht verpflichtet, dem Wunsch der Gegenseite zu entsprechen. Entscheidet man sich hierfür, tut man dies auf eigene Kosten. Entscheidet man sich dagegen, trägt man das deutlich erhöhte Risiko, dass der Vertrag nicht zustande kommt.
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ak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Salut

auf dem Niveau von Sandra71:

wer mir als Vermieter die Ausfertigung eines Mietvertrags in Rechnung stellt, muß sich fragen lassen, ob er überhaupt in der lage ist, die Immobilie, die ich mieten will, solvnet zu bewirtschaften

Adieu
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pegasus0109
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 12:20    Titel: mietvertrag trotz schufa möglich? Antworten mit Zitat

Hallo meine frage ist: Ich wohne schon bei der wohngesellschaft und würde in eine billigere wohnung umziehen. nur habe ich 4 verschiedene einträge:

Otto (ist bezahlt) steht eigentlich nur zur löschung
Schwab (ist bezahlt seit langem) steht eigentlich nur zur löschung
[Wortsperre: Name] Ag (ist in raten zahlung) noch, leider
Quelle (ist in raten zahlung) noch, leider --> aber kein eigenverschulden!

Sonst habe ich nichts weiter und meine rechnungen werden immer pünktlich beglichen und miete auch immer pünktlich sogar per einzugsermächtigung.

Wäre es möglich die neue wohnung zu bekommen? Da diese sachen nichts mit irgendeiner weise der wohnung zu tun haben. bin total verzweifelt....

Bitte kann mir einer helfen???

Danke Jessy
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jessy

Stellen Sie nicht uns diese Frage, sondern in der selben Offenheit Ihrem (zukünftigen)Vermieter. Betonen Sie auch, das Sie in eine billigere Wohnung ziehen möchten um die Schulden komplett zu tilgen.
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