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Mehrwertsteuer auf Miete Autostellplatz

 
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gjakakr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:40    Titel: Mehrwertsteuer auf Miete Autostellplatz Antworten mit Zitat

Hallo,

m.E. wird auf die Miete eines Stellplatzes für ein Kfz keine Mwst. (von16%) erhoben.
Mein Vermieter verlangt die Zahlung, ist das rechtens Frage
Bitte um Antwort
Gruß gjakakr
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Gewerbetreibender sind (und der Parkplatz für die Firma angemietet wurde) schon.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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gjakakr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dank für schnelle Antwort Sehr glücklich .Ich bin Privatperson und möchte privat mieten, Vermieter ist GbR.
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Voyager
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn

a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat

oder

b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Voyager hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn

a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat

oder

b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird.



Die relevanten Vorschriften aus dem Umsatzsteuergesetz sind(zur leichteren Lesbarkeit habe ich die hier irrelevanten Textpassagen entfernt und durch "..." ersetzt):

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
...
12. a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, ...

Im Normalfall sind Vermietungsumsätze also von der Umsatzsteuer befreit. Die Ausnahme ist
§ 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen
(1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 ..., Nr. 12, ... steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.



Voraussetzung für den Verzicht auf Steuerbefreiung ist also, dass der Mieter Unternehmer ist und die Anmietung für das Unternehmen des Mieters erfolgt.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Voyager hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn

a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat

oder

b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird.

Dieser Aussage stimme ich voll und ganz zu. Noch korrekter kann man die Frage nicht beantworten.
Für den Stellplatzmieter spielt die MwSt keine Rolle, er kann sie als Privatmann ja nicht als Vorsteuer abziehen. Für ihn ist die MwSt eben "in der Miete drin". Die MwSt kommt nicht hinzu, sondern ist in der Miete drin. Daß der Vermieter aus der Mieteinnahme MwSt abführen muss, ist Sache des Vermieters. Dem Mieter kann das egal sein.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Voyager+Lucky,

mich interessiert das Problem.

Die von RM zitierten Sätze bedeuten, so wie ich diese verstehe, folgendes:

>> Die Parkplätze sind in der Regel steuerfrei
>> Nur, wenn der Mieter Gewerbetreibender ist, KANN der VM Steuer erheben.

Da würde Euern Beiträgen widersprechen und meinen stützen.

Habt Ihr Quellen für Eure Aussagen ?
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Herzliche Grüße
FOC

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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der von RM zitierte Absatz des UStG geht aber noch weiter:

Zitat:
12. a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, ...

b) ...

c) ...
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein
Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die
Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen,
...


Das würde den Aussagen von Voyager und Lucky recht geben.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Karsten,

Danke für den Tipp. Ich habe jetzt auch mal ins UStG geschaut. Die MwSt wird demnach erhoben, weil der VM Gewerbetreibender ist (§1) UND weil es sich um Parkplätze handelt (§12 wie Du schreibst) UND weil die nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet wurden (habe ich nicht mehr nachgesucht, klingt aber logisch).

Damit haben Lucky + Voyager hier recht, denke ich.
_________________
Herzliche Grüße
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