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Erziehungsurlaub

 
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sv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 3
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 18:22    Titel: Erziehungsurlaub Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um Krankenversicherung im Erziehungsurlaub. Ich habe gehört, dass die Mutter beitragsfrei versichert bleibt, wenn sie vorher bei einer staatlichen Krankenkasse war. Wie sieht es dann mit der Familienversicherung aus wenn die Frau bei ihrem Mann mitversichert ist und sich scheiden lässt?


Vielen Dank!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

So einfach wird es nicht sein, dass die Frau nach der Scheidung weiterhin kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben kann.

Denn die kostenlose Weiterversicherung in der Elternzeit oder des Bezuges von Erziehungsgeld ist ein Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger. So wie Sie es beschreiben, war die Frau jedoch nicht Mitglied, so dass die Mitgliedschaft nicht kostenlos fortbestehen kann.

Wovon wird denn die Frau nach der Scheidung leben? Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt (Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) wird die Frau über das Arbeitsamt gesetzlich versichert.

Wie alt ist denn das Kind?
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Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sv,

wenn einer der Eheleute in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen als Familienmitglied kostenfrei mitversichert ist, so endet diese Mitgliedschaft mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Du hast aber binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung deines dann geschiedenen Ehepartners freiwillig beizutreten, erkundige Dich mal bei der Krankenkasse nach dem Mindestversicherungsbeitrag.
Die Krankenkasse muss Dich dann ohne Rücksicht auf das Alter und eventuelle Erkrankungen aufnehmen. Versäumst Du die Frist von drei Monaten, so läufst Du Gefahr, jeglichen Krankenversicherungsschutz zu verlieren.

Noch nicht selbst pflichtversicherte Kinder bleiben in der Familienversicherung mitversichert, egal wer das Sorgerecht für die Kinder hat.

Allerdings ist Dein Mann Dir und dem Kind nach der Scheidung unterhaltspflichtig, der Unterhalt beinhaltet auch Unterhalt zur Krankenvorsorge, solltest Du selbst nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein. Natürlich setzt die Zahlung eines solcehn Krankenvorsorgeunterhalts allderdings die Leistungsfähigkeit - also entsprechenden Verdienst - des Unterhaltszahlers voraus.
Gruss

Newbie
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