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Verfasst am: 26.07.05, 11:49 Titel: erhöhung des streitwerts durch außergerichtliche ra-gebühren
a bekommt von b 1000 euro. der ra von b macht vorgerichtliche vergleichsverhandlungen, ohne ergebnis. dann wird geklagt, wobei die gebühr für die außergerichtliche tätigkeit des ra in höhe von 100 euro (mal so als beispiel) mit geltend gemacht werden soll.
wie lautet der klageantrag?
-auf zahlung von 1000 euro
oder
-auf zahlung von 1100 euro
oder
-auf zahlung von 1000 und 100 euro (in zwei anträgen als klagehäufung)
Die Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit wird zum Teil auf die Verfahrensgebühr angerechnet, so dass Sie in der Regel nur gut zur Hälfte geltend gemacht werden kann.
Für den Antrag kommt es letztendlich drauf an, ob die außergerichtlichen Kosten "Streitwerterhöhend" geltend gemacht werden oder nicht. Hierüber gehen die Meinungen auseinander, mehrheitlich werden diese Kosten aber wohl als Nebenforderungen geltend gemacht (auch um dem Mandanten nicht unbedingt aufgrund eines sonst gegebenen höheren Streitwerts die zusätzlichen Kosten aufzuhalsen).
Folgt man dieser Mehrheit, würde man auf 1000 € klagen "sowie weitere außergerichtliche Kosten in Höhe von 100 €".
Nimm man sie als Hauptforderung (was ich im grunde für logisch halte) klagt man auf Zahlung von 1100 € (und dröselt die Ansprüche dann in der Begründung auseinander).
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