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Umlageschlüssel ändern

 
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Troll
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Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:17    Titel: Umlageschlüssel ändern Antworten mit Zitat

Der Umlageschlüssel, im Mietvertrag geregelt, kann so leicht nicht vom Vermieter geändert werden.

In einem Wohn- und Geschäftshaus mit 12 Wohnungen und 3 Geschäften werden die Geschäfte anteilig mit 46,8% der Gesamtkosten belastet. Stellt es einen ausreichenden Grund dar den Verteilerschlüssel zu ändern, wenn ein Geschäft (auch noch flächenmäßig das Größte) zu einer weiteren Wohnung umgebaut wurde und somit die Belastung in Höhe von 46,8% keiner Relation mehr entspricht ?

Benötigt man in diesem Fall trotzdem das Einverständnis aller Mieter, wenn man für die Zukunft den Schlüssel ändern wollte?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, dazu ist das Einverständnis der Mieter nicht notwendig.

Denn bei der Umlage der Kosten sind zunächst von den Gesamtkosten die Kosten des Gewerbeanteils abzuziehen.

Danach erfolgt eine Umlage entsprechend der in den Mietverträgen vereinbarten Umlageschlüsseln, meist nach qm.
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