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Der Umlageschlüssel, im Mietvertrag geregelt, kann so leicht nicht vom Vermieter geändert werden.
In einem Wohn- und Geschäftshaus mit 12 Wohnungen und 3 Geschäften werden die Geschäfte anteilig mit 46,8% der Gesamtkosten belastet. Stellt es einen ausreichenden Grund dar den Verteilerschlüssel zu ändern, wenn ein Geschäft (auch noch flächenmäßig das Größte) zu einer weiteren Wohnung umgebaut wurde und somit die Belastung in Höhe von 46,8% keiner Relation mehr entspricht ?
Benötigt man in diesem Fall trotzdem das Einverständnis aller Mieter, wenn man für die Zukunft den Schlüssel ändern wollte?
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