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Provisionszahlungen und Mietkündigung

 
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Carsten Schmidt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:04    Titel: Provisionszahlungen und Mietkündigung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man einen Vermittler damit beaftragt ihm eine Wohnung zu suchen muss man zwangsläufig Provision bezahlen.Was aber nun wenn einem die vermittelte Wohnung nicht gefällt und der Beschreibung nicht entspricht und man zwangsläufig dazu gezwungen ist den Mietvertrag für drei Monate zu unterschreiben, weil man ja nur ungern eine Nacht auf der Straße schläft.Diese drei Monate fließen natürlich auch in die Provisionzahlung ein, wenn man aber die vermittelte Wohnung nach einem Monat kündigen könnte, hätte der Vermittler ein Anspruch auf diese drei Monate?
Hat man darauf Anspruch, dass der Vermittler ihm eine neue Wohnung sucht(ohne erneute Provisionszahlung) oder kann man den Mietvertrag notfalls kündigen, damit man sich selbstständig eine Wohnung suchen kann?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:10    Titel: Re: Provisionszahlungen und Mietkündigung Antworten mit Zitat

Carsten Schmidt hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn man einen Vermittler damit beaftragt ihm eine Wohnung zu suchen muss man zwangsläufig Provision bezahlen.Was aber nun wenn einem die vermittelte Wohnung nicht gefällt und der Beschreibung nicht entspricht und man zwangsläufig dazu gezwungen ist den Mietvertrag für drei Monate zu unterschreiben, weil man ja nur ungern eine Nacht auf der Straße schläft.Diese drei Monate fließen natürlich auch in die Provisionzahlung ein, wenn man aber die vermittelte Wohnung nach einem Monat kündigen könnte, hätte der Vermittler ein Anspruch auf diese drei Monate?
Hat man darauf Anspruch, dass der Vermittler ihm eine neue Wohnung sucht(ohne erneute Provisionszahlung) oder kann man den Mietvertrag notfalls kündigen, damit man sich selbstständig eine Wohnung suchen kann?


Man zahlt dem Vermittler eine Provision von i.d.R. 2 Monatsmieten + MwSt (ortsüblich).
Dabei ist es egal, ob man die Wohnung nach 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr oder 10 Jahren wieder kündigt. Man zahlt ausschließlich für die Vermittlung des Mietvertrages.
Beauftragt man den Vermittler nach 3 Monaten, eine neue Wohnung zu suchen, fällt bei Erfolg selbstverständlich wieder erneut Provision an.

Und natürlich kann man sich selbständig eine Wohnung suchen, wenn man den Mietvertrag gekündigt hat (auch ohne das man gekündigt hat Winken )
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Carsten Schmidt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein du verstehst mich falsch.
Ich wohne hier nur für drei Monate(Wohnen auf Zeit) in Ddf, habe mir einen Vermittler gesucht.Die haben die Provisionsvereinbarung für z.B 1 Monat 30 %
2 Monate 40 %
3 Monate 60 %
so nun habe ich für drei Monate bezahlt will die Wohnung aber nicht haben da sie nicht der Beschreibung entspricht.So einen Monat halte ich ja noch aus aber ich habe immerhin für 3 Monate bezahlt.
Auf dem Mietvertrag steht einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht, hat man da überhaupt eine chance rauszukommen?
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