Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.07.05, 13:04 Titel: Provisionszahlungen und Mietkündigung
Hallo,
wenn man einen Vermittler damit beaftragt ihm eine Wohnung zu suchen muss man zwangsläufig Provision bezahlen.Was aber nun wenn einem die vermittelte Wohnung nicht gefällt und der Beschreibung nicht entspricht und man zwangsläufig dazu gezwungen ist den Mietvertrag für drei Monate zu unterschreiben, weil man ja nur ungern eine Nacht auf der Straße schläft.Diese drei Monate fließen natürlich auch in die Provisionzahlung ein, wenn man aber die vermittelte Wohnung nach einem Monat kündigen könnte, hätte der Vermittler ein Anspruch auf diese drei Monate?
Hat man darauf Anspruch, dass der Vermittler ihm eine neue Wohnung sucht(ohne erneute Provisionszahlung) oder kann man den Mietvertrag notfalls kündigen, damit man sich selbstständig eine Wohnung suchen kann?
Verfasst am: 26.07.05, 13:10 Titel: Re: Provisionszahlungen und Mietkündigung
Carsten Schmidt hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man einen Vermittler damit beaftragt ihm eine Wohnung zu suchen muss man zwangsläufig Provision bezahlen.Was aber nun wenn einem die vermittelte Wohnung nicht gefällt und der Beschreibung nicht entspricht und man zwangsläufig dazu gezwungen ist den Mietvertrag für drei Monate zu unterschreiben, weil man ja nur ungern eine Nacht auf der Straße schläft.Diese drei Monate fließen natürlich auch in die Provisionzahlung ein, wenn man aber die vermittelte Wohnung nach einem Monat kündigen könnte, hätte der Vermittler ein Anspruch auf diese drei Monate?
Hat man darauf Anspruch, dass der Vermittler ihm eine neue Wohnung sucht(ohne erneute Provisionszahlung) oder kann man den Mietvertrag notfalls kündigen, damit man sich selbstständig eine Wohnung suchen kann?
Man zahlt dem Vermittler eine Provision von i.d.R. 2 Monatsmieten + MwSt (ortsüblich).
Dabei ist es egal, ob man die Wohnung nach 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr oder 10 Jahren wieder kündigt. Man zahlt ausschließlich für die Vermittlung des Mietvertrages.
Beauftragt man den Vermittler nach 3 Monaten, eine neue Wohnung zu suchen, fällt bei Erfolg selbstverständlich wieder erneut Provision an.
Und natürlich kann man sich selbständig eine Wohnung suchen, wenn man den Mietvertrag gekündigt hat (auch ohne das man gekündigt hat )
Nein du verstehst mich falsch.
Ich wohne hier nur für drei Monate(Wohnen auf Zeit) in Ddf, habe mir einen Vermittler gesucht.Die haben die Provisionsvereinbarung für z.B 1 Monat 30 %
2 Monate 40 %
3 Monate 60 %
so nun habe ich für drei Monate bezahlt will die Wohnung aber nicht haben da sie nicht der Beschreibung entspricht.So einen Monat halte ich ja noch aus aber ich habe immerhin für 3 Monate bezahlt.
Auf dem Mietvertrag steht einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht, hat man da überhaupt eine chance rauszukommen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.