Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - welche versicherung leistet hier?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

welche versicherung leistet hier?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
claudi.22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:48    Titel: welche versicherung leistet hier? Antworten mit Zitat

hallo alle zusammen,

folgender sachverhalt.

arbeitnehmer ist mit betriebsfahrzeug unterwegs. auf dem weg zur arbeit wird es kurz geparkt und verlassen. in der kurzen zeit wird in das auto eingebrochen und verschiedene dinge gestohlen, die sich im privatbesitz des arbeitnehmers befinden, aber für die arbeit benötigt werden. der wert der gestohlenen sachen ist beträchtlich. zudem wurden auch noch geschäftliche unterlagen entwendet, die sehr vertraulich sind:

1.) welche versicherung (eventuell kfz - oder betriebshaftpflicht?) leistet für den materiellen schaden?
2.) kann der arbeitnehmer für den verlust der geschäftspapiere belangt werden?

gruß claudi.22
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte ein Fall für die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers sein, da es sich hier offensichtlich um einen Einbruchdiebstahl handelt.
Wurde die Polizei informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich mal aus dem Urlaub:
In Hausrat ist der ED Schaden üblicherweise nur bei Einbruch in ein Gebäude versichert. Der Einbruch in ein KFZ kann als Deckungserweiterung enthalten sein ist es aber nur bei wenigen Anbietern.
Zu 1. Eine Autoinhaltsversicherung des AG würde dafür aufkommen
Zu 2. Ist zwar eher eine Frage zu Arbeitsrecht, aber wenn kein verschulden (z. B. offenes Auto) vorliegt und der AN im Auftrag handelte ist kein Regreß zu befürchten:
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
claudi.22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

moin moin,

danke schonmal für die antworten.

@ nebelhöernchen:
ja, es wurde anzeige gegen unbekannt erstattet.

aus den antworten entnehme ich, dass der arbeitgeber bzw. die versicherungen von ihm in diesem fall außen vor bleiben. aber warum? es ist auf dem weg zur arbeit passiert und dass der entwendete gegenstand sich in dem auto befand ist auch komplett betrieblich veranlasst. gibt es da gar keine möglichkeiten über den arbeitgeber? wenn nicht über versicherung, dann vielleicht über ihn direkt? ok, diese frage ist vielleicht etwas verkehrt in diesem forum. aber vielleicht hat ja doch jemand ne idee.

gruß claudi.22
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudi,
ich sagte doch zu 1. eine Autoinhaltsversicherung des Arbeitgebers.....
Hast Du meine Antwort nicht gelesen? Anders kann ich Deine Antwort nicht interpretieren.
Diese Absicherung kann sowohl als separater Vertrag abgeschlossen werden, manchmal ist sie auch in s. g. Multiriskpolicen enthalten.
Da kein verschulden des AG vorliegt kannst Du Ihn auch nicht haftbar machen.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
claudi.22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo thom,

doch, habe deine antwort gelesen.

diese möglichkeit kommt aber nicht in frage, da es keine autoinhaltsversicherung gibt. deswegen bin ich nicht darauf eingegangen.

vielen dank trotzdem für deine antworten.

lieben gruß und schönen urlaub noch! Winken

claudi.22
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.