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Vermieter besitzt Generalschlüssel

 
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torq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:01    Titel: Vermieter besitzt Generalschlüssel Antworten mit Zitat

Hallo,

habe da ein paar Fragen.

Im Mietvertrag ist festgelegt, dass der Vermieter einen Generalschlüssel für alle Wohnungen im Haus besitzt. Darf der Vermieter jetzt die Wohnung seiner Mieter einfach so betreten oder muss er einen vorherigen Termin mit dem Mieter ausmachen? Bzw. unter welchen Umständen ist es zulässig, dass der Vermieter die Wohnung seines Mieters ohne dessen Genehmigung betritt? Reicht schon aus, dass im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter einen Generalschlüssel besitzt?

Vielen Dank und viele Grüße, torq.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM darf nur nach vorheriger Anmeldung und im beisein des Mieters die Wohnung betreten und das auch nur sehr selten. Unangemeldet und alleine darf er das nur wenn es sich um einen Notfall handelt, z.B. ein Wasserrohrbruch.
Der Mieter kann auch vom VM verlangen das er alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel aushändigt. Dem Mieter steht es allerdings auch frei einfach das Schloss bzw. den Zylinder zu wechseln (wichtig ist das der alte beim Auszug wieder eingebaut wird) dann ist das Problem das der VM ungefragt die Wohnung betreten könnte auch erledigt.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nun den Generalschlüssel wird der VM nicht aushändigen dürfen. Smilie
Schloss wechseln wie zuvor und fertig.
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dermannmitdergitarre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

gilt das recht auf ein "eigenes" schloss bzw. schlüsselherausgabe auch dann, wenn im mietvertrag ausdrücklich festgeleg ist, dass der vermieter einen schlüssel behält?
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel. Die Klausel im Vertrag ist anzuzweifeln.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel

Das heisst dann aber auch es dürfte gar kein Generalschlüssel existieren bzw. dieser müsste z.B. bei einem Notar hinterlegt sein oder?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel. Die Klausel im Vertrag ist anzuzweifeln.


Wenn es sich um einen Wohnraummietvertrag handelt mit Sicherheit, aber bei einen Gewerbemietvertrag kann eine Klausel meiner Meinung nach durchaus wirksam vereinbart werden.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 16:59    Titel: Re: Vermieter besitzt Generalschlüssel Antworten mit Zitat

Geschockt
torq hat folgendes geschrieben::
Generalschlüssel für alle Wohnungen im Haus
Geschockt

Frage Ich finde hier keinen Ansatz für einen Gewerbemietvertrag. Frage
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, der Reihenfolge der Beiträge nach kann deine Antwort auch auf die Frage von dermannmitdergitarre bezogen sein. Weil dieser eine ähnliche Frage stellte wie torq, nur hat er nicht angegeben ob es sich um Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag handelt.
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torq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Grüße, torq.
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