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torq Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.07.05, 11:01 Titel: Vermieter besitzt Generalschlüssel |
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Hallo,
habe da ein paar Fragen.
Im Mietvertrag ist festgelegt, dass der Vermieter einen Generalschlüssel für alle Wohnungen im Haus besitzt. Darf der Vermieter jetzt die Wohnung seiner Mieter einfach so betreten oder muss er einen vorherigen Termin mit dem Mieter ausmachen? Bzw. unter welchen Umständen ist es zulässig, dass der Vermieter die Wohnung seines Mieters ohne dessen Genehmigung betritt? Reicht schon aus, dass im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter einen Generalschlüssel besitzt?
Vielen Dank und viele Grüße, torq. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.07.05, 11:08 Titel: |
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Der VM darf nur nach vorheriger Anmeldung und im beisein des Mieters die Wohnung betreten und das auch nur sehr selten. Unangemeldet und alleine darf er das nur wenn es sich um einen Notfall handelt, z.B. ein Wasserrohrbruch.
Der Mieter kann auch vom VM verlangen das er alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel aushändigt. Dem Mieter steht es allerdings auch frei einfach das Schloss bzw. den Zylinder zu wechseln (wichtig ist das der alte beim Auszug wieder eingebaut wird) dann ist das Problem das der VM ungefragt die Wohnung betreten könnte auch erledigt. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 27.07.05, 12:55 Titel: |
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Nun den Generalschlüssel wird der VM nicht aushändigen dürfen.
Schloss wechseln wie zuvor und fertig. |
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dermannmitdergitarre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 27.07.05, 13:09 Titel: |
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gilt das recht auf ein "eigenes" schloss bzw. schlüsselherausgabe auch dann, wenn im mietvertrag ausdrücklich festgeleg ist, dass der vermieter einen schlüssel behält? |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 27.07.05, 13:15 Titel: |
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Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel. Die Klausel im Vertrag ist anzuzweifeln. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 27.07.05, 13:19 Titel: |
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Zitat: |
Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel
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Das heisst dann aber auch es dürfte gar kein Generalschlüssel existieren bzw. dieser müsste z.B. bei einem Notar hinterlegt sein oder? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.07.05, 13:38 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | Der Vermieter hat definitiv kein Recht auf einen Schlüssel. Die Klausel im Vertrag ist anzuzweifeln. |
Wenn es sich um einen Wohnraummietvertrag handelt mit Sicherheit, aber bei einen Gewerbemietvertrag kann eine Klausel meiner Meinung nach durchaus wirksam vereinbart werden. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 27.07.05, 16:59 Titel: Re: Vermieter besitzt Generalschlüssel |
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torq hat folgendes geschrieben:: | Generalschlüssel für alle Wohnungen im Haus |
Ich finde hier keinen Ansatz für einen Gewerbemietvertrag.  _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.07.05, 17:07 Titel: |
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Richtig, der Reihenfolge der Beiträge nach kann deine Antwort auch auf die Frage von dermannmitdergitarre bezogen sein. Weil dieser eine ähnliche Frage stellte wie torq, nur hat er nicht angegeben ob es sich um Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag handelt. |
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torq Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 28.07.05, 15:32 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten!
Grüße, torq. |
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