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Elternhausverkauf bei voller Vollmacht - Pflegevormund

 
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Rabea3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 21:36    Titel: Elternhausverkauf bei voller Vollmacht - Pflegevormund Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären wie folgendes abläuft:
A und B wollen ihr Elternhaus verkaufen, weil sie das Geld für die Pflegeeinrichtung des Vaters benötigen.Sie haben sämtliche Vollmachten des Vaters erhalten.
Sie machen mit dem Makler, dem Notar und dem Käufer den Vertrag über das Haus mit marktüblichen Preis.
Nun wird plötzlich ein Pflegevormund für den Vater bestellt.
Frage. Wer kann den bestellen?
Dieser Pflegevormund verzögert nun alles, indem er meint , dass besagter Vater noch mal in sein eigenes Hause kommt ( verwirrt, pflegebedütftig 95 J.).
Im Moment we4iß keiner, wie es weitergeht, wieso plötzlich ein Pflegevormund bestellt wurde......, zumal die Kinder sich wirklich ehrlich um den Vater kümmern.
Wie lange kann dadurch der Verkauf des Hauses hinausgezögert werden?
Schöne Grüße
Rabea, die auch die anderen Foren gerne verfolgt....[/list][/list]
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 14:53    Titel: Re: Elternhausverkauf bei voller Vollmacht - Pflegevormund Antworten mit Zitat

Rabea3 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären wie folgendes abläuft:


Verstehe ich nicht. Was heißt "bei voller Vollmacht"? Und was ist ein "Pflegevormund"?! Wurde ein Betreuer bestellt? Besteht eine (notarielle) Vorsorgevollmacht?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Rabea3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schönen Dank,
hat sich jetzt alles erledigt. Häusleübergabe kann erfolgen.juchuu
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rabea3 hat folgendes geschrieben::
Schönen Dank,
hat sich jetzt alles erledigt. Häusleübergabe kann erfolgen.juchuu


Hat sich erledigt - und wech...

Ein Musterbeispiel dafür, dass hier keine Fragen von allgemeinem Interesse gestellt werden, sondern eine Rechtsberatung im Einzelfall gewünscht ist. Aber: What shall's? Hat sich jetzt alles erledigt. Häusleübergabe kann erfolgen. Juchuu.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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