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Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären wie folgendes abläuft:
A und B wollen ihr Elternhaus verkaufen, weil sie das Geld für die Pflegeeinrichtung des Vaters benötigen.Sie haben sämtliche Vollmachten des Vaters erhalten.
Sie machen mit dem Makler, dem Notar und dem Käufer den Vertrag über das Haus mit marktüblichen Preis.
Nun wird plötzlich ein Pflegevormund für den Vater bestellt.
Frage. Wer kann den bestellen?
Dieser Pflegevormund verzögert nun alles, indem er meint , dass besagter Vater noch mal in sein eigenes Hause kommt ( verwirrt, pflegebedütftig 95 J.).
Im Moment we4iß keiner, wie es weitergeht, wieso plötzlich ein Pflegevormund bestellt wurde......, zumal die Kinder sich wirklich ehrlich um den Vater kümmern.
Wie lange kann dadurch der Verkauf des Hauses hinausgezögert werden?
Schöne Grüße
Rabea, die auch die anderen Foren gerne verfolgt....[/list][/list]
Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären wie folgendes abläuft:
Verstehe ich nicht. Was heißt "bei voller Vollmacht"? Und was ist ein "Pflegevormund"?! Wurde ein Betreuer bestellt? Besteht eine (notarielle) Vorsorgevollmacht? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Schönen Dank,
hat sich jetzt alles erledigt. Häusleübergabe kann erfolgen.juchuu
Hat sich erledigt - und wech...
Ein Musterbeispiel dafür, dass hier keine Fragen von allgemeinem Interesse gestellt werden, sondern eine Rechtsberatung im Einzelfall gewünscht ist. Aber: What shall's? Hat sich jetzt alles erledigt. Häusleübergabe kann erfolgen. Juchuu. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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