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wo ist hier das problem der versicherung?
ein sehr merkwürdiger unfall passiert.die polizei kommt. der x behauptet gleich der y ist schuld.xr ist nicht alleine sondern zu dritt.der y verweigert die aussage nur über anwalt.
so es kommt zur strafanzeige gegen y. es vergehn ein paar monate und x wird ungeduldig und will das geld für seinen schaden vom y.x klagt gegen y und bekommt nach billigem ermessen alle kosten vom y's versicherung erstattet. der wiederum sofort in der SF klasse zurückgestuft wird.
nach über einem jahr kommt es zur strafverhandlung gegen y wegen des unfalls. und siehe da freispruch.x wurde (war als zeuge geladen und seine beiden mitfahrer) nach der beweisaufnahme der falschaussage überführt. seine beiden mitfahrer ebenso. ihre aussagen wurden kurz nach dem unfall bei der polizei auf tonband aufgenommen.
nun steht laut beweisaufnahme im strafverfahren fest das x der schuldige ist. wird meine versicherung mir nun den SF rabatt wieder gewähren oder nicht?nach der entsprechenden klage versteht sich.
was sollte der Ausgang eines Strafverfahrens mit dem zivilrechtlichen Anspruch zu tun haben?
Der Sachverhalt ist aufgrund der wirren Schilderung hier ziemlich unklar.
Aber ich vermute mal, es handelt sich hier um einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Kraftfahrzeuge beteiligt waren. Und da gilt eben die Gefährdungshaftung. Der Kraftfahrzeughalter haftet auch ohne Verschulden, wenn durch den Gebrauch seines KFZ jemand zu Schaden kommt.
Also gibt es vermutlich einen Grund (bzw. korrekter eine Rechtsgrundlage), dass die Versicherung des y Schadenersatz geleistet hat.
Vielleicht gibt es noch Differenzen wegen der Höhe des Schadenersatzes oder wegen der Höhe des Mitverschuldens des anderen Beteiligten; aber grundsätzlich gilt, sobald Schadenersatzzahlungen fließen, und sei es auch nur 1 EUR, geht der SFR verloren. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Vielleicht gibt es noch Differenzen wegen der Höhe des Schadenersatzes oder wegen der Höhe des Mitverschuldens des anderen Beteiligten; aber grundsätzlich gilt, sobald Schadenersatzzahlungen fließen, und sei es auch nur 1 EUR, geht der SFR verloren.
Theoretisch richtig, aber normalerweise bieten einem die Versicherungen an den einen Euro selbst zu bezahlen um nicht hochgestuft zu werden. Wenn der ursprüngliche Betrag also 10.000 Euro war und nun nur noch ein Euro macht es durchaus Sinn diesen Euro selbst zu zahlen wo es vorher ziemlich sinnlos war.
Ich würde sofort die Versicherung informieren, die kümmert sich auch um die Abwehr unberechtiger Forderungen und vielleicht gibt es ja Aspekte aus dem Strafverfahren die sich auf die Schadensbeteiligung auswirken. Also nix wie hin! _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Ich würde sofort die Versicherung informieren, die kümmert sich auch um die Abwehr unberechtiger Forderungen und vielleicht gibt es ja Aspekte aus dem Strafverfahren die sich auf die Schadensbeteiligung auswirken. Also nix wie hin!
Wenn die Sache einigermaßen ordnungsgemäß gelaufen ist, müßte die Kraftfahrtversicherung längst darüber Bescheid wissen.
§ 7 AKB, Obliegenheiten im Versicherungsfall: wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wird ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid erlassen, so hat der VN den Versicherer darüber zu informieren.
Die Formulierung, dass 1 EUR Schadenzahlung bereits die SFR-Rückstufung auslöst, war schon etwas übertrieben. Natürlich wird das in der Praxis so nicht vorkommen. Und dass der VN die Rückstufung vermeiden kann, indem er die Aufwendungen nachträglich der Versicherung erstattet, ist hier auch schon öfter zur Sprache gekommen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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