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Verfasst am: 29.07.05, 12:36 Titel: Kündigungsfristen alt und neu?
Hallo zusammen,
ich habe hier schon oft gelesen, dass die neue Kündigungsfrist von 3 Monaten nur für die Mietverträge gilt, welche nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Bei den Mietverträen vor diesem Datum, gelten weiterhin die alten Fristen (3, 6, 9, 12 Monate).
Jetzt habe ich folgendes auf einer Hompepage eines Rechtsanwaltes gefunden:
NEU (2.5.2005) : Das Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge hat am 29.4.2005 den Bundesrat passiert. Hiernach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz soll zum 1.6.2005 in Kraft treten.
Kann mir jemand sagen, ob dieses Gesetz tatsächlich am 01.06.2005 in Kraft getreten ist?
Vorab schonmal schönen Dank für die Antwort(en).
Ja, dieses Gesetz ist in Kraft getreten.
Für alle Verträge gilt jetzt eine dreimonatige Kündigungsfrist für den Mieter, es sei denn, es ist eine andere Frist (erkennbar) AUSGEHANDELT worden. Ein handschriftlicher Zusatz des Vermieters erfüllt diese Voraussetzung im allgemeinen für sich genommen nicht (vobei umgekehrt die maschinelle Herrstellung auch nicht das Gegenteil beweist!).
Schönen Dank für die schnelle Antwort.
Demnach habe ich nun auch nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, da in meinem Mietvertrag (Mustervertrag) hinten die Kündigungsfristen nach dem BGB geregelt sind.
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