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Öffentliche Behauptungen und Diskussion über mich

 
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Rolf23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 14:11    Titel: Öffentliche Behauptungen und Diskussion über mich Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich hoffe, diese Frage im richtigen Board zu stellen.

Folgender Fall sei angenommen:

Angenommen ich mache in einem öffentlichen Forum Aussagen über einen kleinen Händler. Diese sind für ihn negativ, entsprechen aber der Wahrheit und lassen sich von meiner Seite aus auch beweisen.

Der Händler reagiert darauf mit einer Stellungnahme auf seiner Internetseite, in dem er meine Aussagen (unter Nennung meines Namens) als "Frechheit" und "Unverschämtheit" bezeichnet. Außerdem werden noch Aussagen über mich gemacht, die nicht richtig sind.
Dazu bietet er die inzwischen auch wahrgenommene Möglichkeit an, über MICH dort zu diskutieren!

Da er kein Impressum hat, konnte ich ihn bisher nur per Mail kontaktieren. Keine meiner Mails werden beantwortet! Er weigert sich, die Inhalte zu löschen bzw. zu korrigieren.
An anderen Stellen im Internet sind bereits Link zu dieser Homepage aufgetaucht, womit sie sehr öffentlich ist.

Ich bin übrigens keine Person des öffentlichen Lebens (also Politiker, Prominenter usw.), falls dies hierfür relevant wäre.


Meine Frage: Könnte ich in so einem Fall etwas tun und falls ja, was?

Danke!
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine "echte" Domain und nicht um eine Subdomain eines anderen Anbieters handelt dann einfach unter folgendem Link ohne "www" und ".de" eintragen:
http://www.denic.de/de/special/umleitungen/whois.html
Dort wird der Inhaber / Verantwortliche samt Anschrift angezeigt.

Zum Rechtlichen kann ich nichts viel sagen.
"... nicht negativ, entsprechen aber der Wahrheit" Klingt komisch ist aber rechtlich nicht sonderlich entscheidend für das was der Händler macht.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

poste doch mal den link zur diskuission Smilie
_________________
kennt Juriquette breits auswendig Winken

ich auch: War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie Ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. Sollten Sie nur einen grünen Punkt sehen, haben Sie noch nicht oft genug geklickt! Mr. Green
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Chris Sitter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 136
Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

hat er kein Impressum auf seiner Seite, handelt er doch so schon wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden Winken... sonst sehe ich für den Unterlassungsanspruch wenig probleme. Andere Meinungen?
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Chris Sitter hat folgendes geschrieben::
Andere Meinungen?

Ja, Rolf23 ist kein Wetbewerber des Händlers deshalb kann er nicht selbst abmahnen so viel ich weiß. Man kann aber dem Verbraucherschutz bescheid sagen.
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte er nicht selber Abmahnen können?
Wenn sein Name öffentlich diffamiert wird kann er mit Sicherheit eine Unterlassungsklage anstrengen.
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte er nicht selber Abmahnen können?
Wenn sein Name öffentlich diffamiert wird kann er mit Sicherheit eine Unterlassungsklage anstrengen.
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