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Habe ich das richtig verstanden, dass die Wohnung des Mieters einen separaten Eingang hat und sich nicht im Haus des Vermieters befindet??? Wenn dem so ist, handelt es nicht um eine Einliegerwohnung und das von Susanne angesprochene Problem entfällt dadurch.
es sind 2 verschiedene eingänge- einer richtung süden (vm) und einer nach westen (m).
wohnung des mieters befindet sich unter der des vm, also im keller.
die klausel wäschetrocken ist nur eine Formularklausel, vm hat diesbezüglich nichts extra im vertrag erwähnt.
danke für den link, aber da geht es ja hauptsächlich ums waschen. was mit der trockenen wäsche passieren kann/darf wie auch immer wird nicht erläutert.
aber werd wohl auf das bad zurückgreifen
um das Thema nochmal aufzugreifen: Ich wohne in einem Wohnheim, das über eine Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern verfügt. Ich habe im Mietvertrag keine Klausel zur Benutzung dieser oder zum Trocknen der Wäsche gefunden. Bedeutet die Verfügbarkeit der Trockner, daß diese auch zu benutzen sind und ein Trocknen in den eigenen vier Wänden untersagt ist? Man hört immer wieder, daß man in den Zimmern keine Wäsche trocknen darf/sol. In der Regel benutzen die Mieter kleine Wäscheständer, die der Hausmeister gar nicht sieht, aber ich habe im Zimmer Wäscheschnüre aufgespannt, die der Hausmeister von draußen eventuell sehen könnte. Im Zweifelsfall wäre es mir natürlich lieber, es gar nicht drauf ankommen zu lassen, aber aber mich würde interessieren, wie das rechtlich aussieht, sollte er doch mal meckern.
Wie lautet denn der konkrete (!) Satz im Mietvertrag über das Trocken ?
Ist es eine Individualvereinbarung oder ein Vordruck im Mietvertrag ?
Erlaubt denn der VM die Nutzung irgendeines geeigneten Raums (ggf. in seinem Bereich)zum offenen Wäschetrocknen ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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