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Wäsche trocknen
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

handelt es sich bei der Klausel im Mietvertrag um eine Formularklausel oder wurde sie individuell vom Vermieter in den Mietvertrag aufgenommen??

Schauen Sie zum Thema "Wäschetrocknen in der Wohnung" mal hier nach:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Waschen_und_Trocknen.htm.ver3.html

Vielleicht hilft das weiter.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Wohnung des Mieters einen separaten Eingang hat und sich nicht im Haus des Vermieters befindet??? Wenn dem so ist, handelt es nicht um eine Einliegerwohnung und das von Susanne angesprochene Problem entfällt dadurch.

Gruß, Jade
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Black Star
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

es sind 2 verschiedene eingänge- einer richtung süden (vm) und einer nach westen (m).
wohnung des mieters befindet sich unter der des vm, also im keller.

die klausel wäschetrocken ist nur eine Formularklausel, vm hat diesbezüglich nichts extra im vertrag erwähnt.

danke für den link, aber da geht es ja hauptsächlich ums waschen. was mit der trockenen wäsche passieren kann/darf wie auch immer Smilie wird nicht erläutert.
aber werd wohl auf das bad zurückgreifen Winken
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pragmatick
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um das Thema nochmal aufzugreifen: Ich wohne in einem Wohnheim, das über eine Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern verfügt. Ich habe im Mietvertrag keine Klausel zur Benutzung dieser oder zum Trocknen der Wäsche gefunden. Bedeutet die Verfügbarkeit der Trockner, daß diese auch zu benutzen sind und ein Trocknen in den eigenen vier Wänden untersagt ist? Man hört immer wieder, daß man in den Zimmern keine Wäsche trocknen darf/sol. In der Regel benutzen die Mieter kleine Wäscheständer, die der Hausmeister gar nicht sieht, aber ich habe im Zimmer Wäscheschnüre aufgespannt, die der Hausmeister von draußen eventuell sehen könnte. Im Zweifelsfall wäre es mir natürlich lieber, es gar nicht drauf ankommen zu lassen, aber aber mich würde interessieren, wie das rechtlich aussieht, sollte er doch mal meckern.

Gruß,

Simon
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet denn der konkrete (!) Satz im Mietvertrag über das Trocken ?
Ist es eine Individualvereinbarung oder ein Vordruck im Mietvertrag ?
Erlaubt denn der VM die Nutzung irgendeines geeigneten Raums (ggf. in seinem Bereich)zum offenen Wäschetrocknen ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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