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Verfasst am: 31.07.05, 18:13 Titel: Erneuerung Fußbodenbelag bei Auszug
Wie sieht die Sachlage aus bei Auszug aus einer Wohnung. Der Mieter hat ca. 3 Jahre die Wohnung bewohnt. Bei Einzug war ein Textilfußboden verlegt. Bei Auszug war der Teppich allerdings so abgewohnt (Flecken etc.), dass der Belag erneuert werden muss. Der Vermieter legt allerdings keinen neuen Textilfußboden rein sondern lässt Laminat verlegen und schickt dem Mieter eine Rechnung, die er zu 50 % tragen soll. Ist dies Rechtens? Gibt es dazu irgendwelche Rechtssprechungen oder Gesetzestexte, dass sich der Mieter dagegen wehren kann. _________________ danke mfg kultfigurin
Abnutzung des Bodenbelags ist durch die Mietzahlung abgegolten. Für Schäden, die durch den Mieter entstanden sind (Brandlöcher, Flecken etc.) steht dem VM Schadenersatz zu. Dabei muss ein Abzug "Neu für Alt" gemacht werden, der ausgehend von den Anschaffungskosten des alten Belags ist. Bei einem Teppichboden geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jahren aus. War der Textilfussboden also schon 10 Jahre oder älter tendiert der Anspruch des VM gegen 0, bei 5 Jahren hätte er Anspruch auf 50% des Anschaffungspreises.
Natürlich muss der Mieter nicht 50% des neuen Bodenbelags zahlen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Gibt es für die Aussagen, dass der Bodenbelag durch die Mietzahlungen abgegolten wird und für die anteilige Beteiligung an den Kosten je Lebensdauer des Teppichs eine gesetzliche Grundlage, mit der man den Vermieter konfrontieren kann oder ein Urteil eines Gerichtes? _________________ danke mfg kultfigurin
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