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Renovierung überzogen/Nachforderung Monatsm./mdl. Vereinbaru

 
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Mike_82
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 10:57    Titel: Renovierung überzogen/Nachforderung Monatsm./mdl. Vereinbaru Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe zwei Jahre und vier Monate in meiner letzten Wohnung zur Miete gewohnt. Zum Auszug (30.06.05) habe ich diese Wohnung, da renoviert übernommen, KOMPLETT renoviert. (Wie ich hier im Forum gelesen habe, war ich wohl nicht zur vollständigen Renovierung verpflichtet - aber das habe ich zu spät gemerkt)
Da ich mit den Renovierarbeiten nicht planmäßig vorangekommen bin habe ich mündlich mit meiner Vermieterin, vor dem 30.06.05, vereinbart, dass ich ihr anteilsmäßig die Tage, die ich im Juli zur Renovierung benötige, zahle. Das sind insgesamt 12 Tage.
Im Juli habe ich die Wohnung lediglich zu Renovierarbeiten betreten. Gewohnt habe ich dort seit dem 30.06.05 nicht mehr. Besichtigungen, durch evtl. Nachmieter, konnte meine Vermieterin durchführen.
Im Nachhinein, momentan geht es um die Rückzahlung der Kaution, fordert meine Vermieterin eine ganze Monatsmiete von mir!
Ist das rechtens? Ich habe Zeugen für die mündliche Vereinbarung, bringt das was?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Mike
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahlungspflicht endet regelmäßig am Ende des Monats, in dem der Mieter auszieht, oder die Wohnung zurück gibt. Anderslautende Vereinbarungen müssen bewiesen werden.
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Mike_82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Wohnungsübergabe (mit Übergabeprotokoll) hat noch nicht stattgefunden. Würde demnach das Datum in der schriftlichen Kündigung (also der 30.06.05) gelten?
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Mike_82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Wohnungsübergabe (mit Übergabeprotokoll) hat noch nicht stattgefunden. Würde demnach das Datum in der schriftlichen Kündigung (also der 30.06.05) gelten?
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Mike_82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

würde u.g. Paragraph in diesem Falle zur Anwendung kommen? Wie könnte man ihn auslegen?
Schriftlich wurde zwischen Mieter und Vermieter während der andauernden Renovierungsarbeiten nichts vereinbart:


BGB § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

--------------------------------------------------------------------------------

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
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