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recht.de :: Thema anzeigen - Ungewöhnliche Fall: Mieter holt Kaution nicht mehr ab!
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Ungewöhnliche Fall: Mieter holt Kaution nicht mehr ab!

 
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gewinntimmi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:46    Titel: Ungewöhnliche Fall: Mieter holt Kaution nicht mehr ab! Antworten mit Zitat

Hallo,
mal ein ungewöhnlicher Fall: Wir haben einer Familie wegen Eigenbedarf gekndigt, Ende April sind sie ausgezogen. Nach erfolgter Nebenkostenabrechnung im Juni habe ich schriftlich um erminvereinbarung zwecks Übergabe des kautionssparbuchs gebeten. Bis heute wurde darauf nicht reagiert. Wie sieht das rechtlich aus: Müssen wir das Kautionssparbuch bis zum Tag X verwahren, oder verfällt irgendwann der Anspruch der Mieter auf Rückgabe. Ich möchte die Kaution natürlich nicht unterschlagen. Genausowenig möchte ich aber die Verantwortung für das Kautionssparbuch übernehmen. Könnte ja immer mal sein, dass es geklaut wird, oder beschädigt oder so.
Was tun?
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Tani0815
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie die Bankverbindung von den Miet- und Nebenkosten-Zahlungen des Mieters? Dann können Sie den Betrag auf dieses Konto zurücküberweisen!
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es dem Mieter zuschicken, per Einschreiben.
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Hans-Peter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 423

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:34    Titel: Re: Ungewöhnliche Fall: Mieter holt Kaution nicht mehr ab! Antworten mit Zitat

gewinntimmi hat folgendes geschrieben::
Nach erfolgter Nebenkostenabrechnung im Juni habe ich schriftlich um erminvereinbarung zwecks Übergabe des kautionssparbuchs gebeten. Bis heute wurde darauf nicht reagiert.


Vielleicht ist Ihr Schreiben auf dem Postweg verlorengegangen und hat den Mieter nicht erreicht.
_________________
Hans-Peter

Übrigens ..... Falls dieser Beitrag Ihnen weitergeholfen hat, bewerten Sie ihn doch einfach. Danke!
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ansprüche des Mieter auf Rückzahlung der Kaution verfallen nach den allgemeinen Verjährungsfristen (also drei Jahre).
Der Mieter hat ein Recht auf das Geld, nicht auf ein Sparbuch. Von daher fällt es in die Verantwortlichkeit des Vermieters, WIE er das Geld nach Beendigung des Mietverhältnisses verwaltet. Wenn die Angst besteht, das Sparbuch könnte geklaut werden, dann sollte man das Geld eben auf eine anderes Konto einzahlen.
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gewinntimmi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ääh? Bedeutet dass, dass wir das Geld behalten können, wenn der Mieter sich 3 Jahre nicht meldet?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

gewinntimmi hat folgendes geschrieben::
Ääh? Bedeutet dass, dass wir das Geld behalten können, wenn der Mieter sich 3 Jahre nicht meldet?

Ja. Wenn danach noch eine Geldforderung des ehem. Mieters aus der Mietkaution kommen sollte, müssen Sie allerdings die Einrede der Verjährung erheben.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie sicher, daß das Sparbuch nicht längst gekündigt und abgeräumt ist? Der im Sparbuch gedruckte Betrag ist kein Geld, sondern nur bedrucktes Papier. Wer sagt Ihnen, daß der Ex-Mieter nicht längst bei seiner Bank das Sparbuch als verloren gemeldet, und das Konto abgeräumt hat?
MfG
Lucky
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Sind Sie sicher, daß das Sparbuch nicht längst gekündigt und abgeräumt ist? Der im Sparbuch gedruckte Betrag ist kein Geld, sondern nur bedrucktes Papier. Wer sagt Ihnen, daß der Ex-Mieter nicht längst bei seiner Bank das Sparbuch als verloren gemeldet, und das Konto abgeräumt hat?

Weil der ehem. Mieter dazu das original Sparbuch der Bank vorlegen müsste?
Wenn der Mieter gegenüber der Bank erklärt, das Sparbuch verloren zu haben, wäre ein aufwendiges Aufgebotsverfahren die Folge, da es sich bei dem Sparbuch um eine Urkunde handelt und die Bank sicherlich keine Lust dazu hat, das Guthaben aufgrund eines Formfehlers zwei Mal auszuzahlen.
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