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Verfasst am: 04.08.05, 12:11 Titel: Renovierungskosten und Untermieter
Eine Mieterin hat das zweite Zimmer ihrer Wohnung unmöbliert untervermietet. Nun möchte der Untermieter, der 2 Jahre in dm Zimmer war, ausziehen. Sein Untermietvertrag enthält die Klausel, dass "die im Hauptmietvertrag festgesetzten Recht und Pflichten vom Untermieter übernommen und anerkannt werden". Der Hauptmietvertrag enthält die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen alle 3 bzw. 5 Jahre.
In welchem Maße kann die Hauptmieterin von ihrem Untermieter die Beteiligung an den Renovierungskosten (vor allem Malerarbeiten) verlangen, wenn sie selbst noch nicht auszieht? Die Wohnung ist von ihr nun seit insgesamt 4 Jahren bewohnt. Kostenvoranschlag vom Maler, und dann anteilig die Kosten vom Untermieter verlangen??
Enthält der Hauptmietvertrag eine Quotenklausel? Dann gehen auch diese Pflichten an den Untermieter (weil im Untermietvertrag so geregelt ? )
"Liegen bei Auszug die letzten Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Kosten.(2 Jahre 40% usw.) (BGH RE WM 88, 294)
Der hauptmietvertrag enthält keine genaue Quotenklausel, sondern die Regelung, dass bei Auszug vor Ende der Fristen ein prozentualer Anteil an den Renovierungskosten zu tragen sei, bemessen anhand der vergangenen Zeit im Verhältnis zum Renovierungsturnus. Ist dies gemeint? Das würde bedeuten, die Hauptmieterin könnte den Untermieter zur Beteiligung an den Kosten zu 45% (Räume, die alle 5 Jahre gestrichen werden müssen) bzw. 75 % (Räume, die alle 3 Jahre gestrichen werden müssen) verpflichten, da seine Mietdauer 27 Monate betrug?
Kann die Hauptmieterin dies auf Grundlage eines Kostenvoranschlags eines von ihr gewählten Fachbetriebs tun?
Ja, das ist die Quotenklausel. Es steht der Untermieterin allerdings frei entweder das Geld des Kostenvoranschlags zu bezahlen oder aber selber zu renovieren. Sie kann auch einen eigenen Kostenvoranschlag vorlegen wenn se meint der erste sei zu hoch und der eigene ist wesentlich billiger.
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