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Hausdurchsuchung: falsche Details = Straftat?

 
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der_unberechenbare
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 09:03    Titel: Hausdurchsuchung: falsche Details = Straftat? Antworten mit Zitat

Person A durfte letztens seineErmittlungsakte bei seinem Strafverteidiger angucken.

Dabei fiel ihmr bei der Hausdurchsuchungssache auf, dass der zuständige Leiter der Hausdurchsuchung, die nachträglich von der nächsten Instanz aufgehoben worden ist, in dem Durchsuchungsprotokoll angab, dass der Beschuldigte die Tür öffnete. (falsch, Person A hat gepennt)

Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A

Ist das Verhalten des Kripomenschen in irgendeinerweise strafbar gewesen, da dieser Detaisl wiedergibt, die nicht zutreffend, die nachweislich nicht zutreffend sind?
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbares kann ich nicht erkennen, die Ungereimtheiten sind maximal dienstrechtlich relevant.
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 16:28    Titel: Re: Hausdurchsuchung: falsche Details = Straftat? Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A


Hat Person A denn Widerspruch eingelegt, und hat der Beamte die Sachen dann trotzdem mitgenommen? Wenn ja, wurden sie beschlagnahmt.
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 13:29    Titel: Re: Hausdurchsuchung: falsche Details = Straftat? Antworten mit Zitat

qw hat folgendes geschrieben::
der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A


Hat Person A denn Widerspruch eingelegt, und hat der Beamte die Sachen dann trotzdem mitgenommen? Wenn ja, wurden sie beschlagnahmt.


ja,
ist sowas eine stillschweigende Beschlagnahmung?

was passiert, wenn die Beschlagnahme nicht binnen drei Tage vom Gericht bestätigt wurde?
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 16:17    Titel: Re: Hausdurchsuchung: falsche Details = Straftat? Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
was passiert, wenn die Beschlagnahme nicht binnen drei Tage vom Gericht bestätigt wurde?


In der Regel nichts.
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