Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A durfte letztens seineErmittlungsakte bei seinem Strafverteidiger angucken.
Dabei fiel ihmr bei der Hausdurchsuchungssache auf, dass der zuständige Leiter der Hausdurchsuchung, die nachträglich von der nächsten Instanz aufgehoben worden ist, in dem Durchsuchungsprotokoll angab, dass der Beschuldigte die Tür öffnete. (falsch, Person A hat gepennt)
Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A
Ist das Verhalten des Kripomenschen in irgendeinerweise strafbar gewesen, da dieser Detaisl wiedergibt, die nicht zutreffend, die nachweislich nicht zutreffend sind?
Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A
Hat Person A denn Widerspruch eingelegt, und hat der Beamte die Sachen dann trotzdem mitgenommen? Wenn ja, wurden sie beschlagnahmt.
Auch steht drin, dass der Beschuldigte gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegte. Daraufhin habe er, also der Kripomensch, die Beschlagnahme angeordnet. Das ist jedoch auch falsch.
Es gab keinen Hinweis "Ich werde daher es beschlagnahmen". Nichts, kein Wort über Beschlagnahme. Lt Aussage von Person A
Hat Person A denn Widerspruch eingelegt, und hat der Beamte die Sachen dann trotzdem mitgenommen? Wenn ja, wurden sie beschlagnahmt.
ja,
ist sowas eine stillschweigende Beschlagnahmung?
was passiert, wenn die Beschlagnahme nicht binnen drei Tage vom Gericht bestätigt wurde?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.