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Selbständig (Geschäft / GbR) 1998. Existenzgründungsdarlehen zu je 25.000 DM erhalten. Kurze Zeit später stieg meine Mitinhaberin aus gesundheitl. Gründen aus.
Zwei Jahre später habe auch ich aufgegeben, da mit dem Ausstieg meiner Mitgesellschafterin Umsatzverluste einhergingen.
Die Bank hat daraufhin meiner Mitinhaberin / Mitgesellschafterin das gesamte Darlehen erlassen. Ich hingegen muß alles inkl. Zinsen etc. zurückzahlen. Zudem wurde mir das Darlehen gekündigt, obwohl ich vor Kündigung die Bank über meine finanz. Situation informierte und bat die Ratenhöhe herabzusetzen, da ich sonst diese nicht bedienen könne. Ratenzahlungsangebot meinerseits wurde abgelehnt. Kündigung. Auch nach Kündigung keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Es sind zusätzlich Kosten entstanden.
Bank erliess Mahnbescheid, wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Jetzt werde ich vom Landgericht aufgefordert, binnen zwei Wochen einen Anwalt zu benennen. Kann mir aber keinen Anwalt leisten.
Werde nun versuchen Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen.
Beschwerde gegen die Bank und gegen die Bankaufsichtsbehörde blieben erfolglos, da dies die Bank machen kann wie sie will. Bankaufsichtsbehörde teilte mir jedoch mit, ich solle es vor Gericht versuchen, denn auch sie wäre auf ein Urteil neugierig.
Hat das alles überhaupt Sinn vor Gericht? Ich sehe nicht ein, dass meiner Mitgesellschafterin das gesamte Darlehen erlassen wurde und ich hingegen sämtl. Kosten tragen muss.
Oder wäre es evtl. besser, ersteinmal die e.V. abzugeben, nicht vor Gericht zu ziehen?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.08.05, 19:09 Titel:
Hallo,
ich kann nur raten, den Widerspruch gegen den MB zurückzuziehen, da die Forderung der Bank scheinbar rechtens ist (sie kann sich aussuchen, von welchem der Kreditnehmer sie sich das Geld holt). Die Kosten für Gericht und Anwalt für beide Seiten kämen noch auf die grosse Rechnung drauf, das ist vermeidbar.
Die Bank bekommt dann einen vollstreckbaren Titel und kann pfänden, wobei ja bestimmte Gegenstände/Grundbeträge nicht pfändbar sind. Ich würde dann nochmal auf die Bank zugehen und ein Vorschlag zur Ratenzahlung machen, denn wenig Geld ist denen auch lieber als eine fruchtlose Pfändung. Abgabe der e.V. wäre auch eine Möglichkeit, wobei als Wert nicht vergessen werden sollte, dass gegen die Mitgründerin eine Forderung besteht (die ggf. parallel einklagen)
Möglicherweise ist Privatinsolvenz und spätere Restschuldbefreiung ein Thema, damit kenn ich mich aber nicht so aus.
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