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Darf man Werbung in den Briefkasten werfen ?

 
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RB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 17:08    Titel: Darf man Werbung in den Briefkasten werfen ? Antworten mit Zitat

Ist es jedem erlaubt für etwas zu Werben, indem man es den Leuten in den Briefkasten wirft ?
Ich habe nämlich mit einem Freund eine sehr aufwändige Webseite über Umweltschutz und Umweltorganisationen programmiert und wir wollen, dass die Seite etwas bekannter wird. Können wir jetzt einen Flyer entwickeln und dann durch unser Dorf gehen und je einen Flyer in einen Briefkasten werfen ?
Oder muss man das erst irgendwie genehmigen lassen ?
Frage
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das braucht man nicht genehmigen zu lassen. Werbeschriften kann man in jeden Briefkasten stecken, auf dem nicht drauf steht, dass keine Werbung eingeworfen werden darf.

Gruß,
moro
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RB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 23:03    Titel: Muss man dafür Verein oder so sein ? Antworten mit Zitat

Ok,
Darf man das dann als Privatperson auch machen ?
Man muss nicht umbedingt ein eingetragener Verein, eine Organisation oder so sein, oder ?
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pietbonn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 18:04    Titel: "Keine Werbung bitte" unwirksam? Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber glaube, dass "Keine Werbung" und ähnliche Aufkleber/Hinweise nicht rechtlich bindend sind, sondern es sich dabei lediglich um eine Bitte handelt. Weiss jemand Näheres?
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CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. 'Keine Werbung' ist keine Bitte sondern eine Anweisung die der Eigentümer eines Briefkastens selbstverständlich für sein Eigentum erlassen kann.
Er könnte auch 'Jeglicher Einwurf verboten' drauf schreiben - und bekommt dann halt keine Post mehr.
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pietbonn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 02:34    Titel: Hmm... Antworten mit Zitat

Würde das heissem, ich darf jetzt jeden Vogel, der trotz Hinweis in meinen Briefkasten Werbung wirft, abmahnen bzw. verklagen?? Kann ich mir kaum vorstellen. Bekomme trotz Hinweis täglich Werbung und kenne das auch von vielen anderen..

Weiss jemand Genaues?!?
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F. Lorenz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

>Würde das heissem, ich darf jetzt jeden Vogel, der trotz Hinweis in meinen Briefkasten Werbung wirft, abmahnen bzw. verklagen?? Kann ich mir kaum vorstellen.

Also das LG Bielefeld und das LG Oldenburg haben entschieden, daß derartige Verbote willkürlich festlegbar sind. Im Falle des LG-Biellefeld hat das AG-Minden zuvor sogar mit einstweiliger Verfügung entschieden und wegen der besonderen Dringlichkeit sogar ohne mündliche Verhandlung wegen 2 Schriftstücken mit denen der Beklagte Rechte gegenüber der Klägerin geltend gemacht hat.
Diese beiden Entscheidungen würde ich aber in die Kategorie Justizschwachsinn packen.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=34523

Interessant sind aber die Rechtshinweise bezüglich Werbung oder belästigender Anrufe etc. in der Entscheidung des LG Oldenburg.
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