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Verfasst am: 07.07.05, 17:08 Titel: Darf man Werbung in den Briefkasten werfen ?
Ist es jedem erlaubt für etwas zu Werben, indem man es den Leuten in den Briefkasten wirft ?
Ich habe nämlich mit einem Freund eine sehr aufwändige Webseite über Umweltschutz und Umweltorganisationen programmiert und wir wollen, dass die Seite etwas bekannter wird. Können wir jetzt einen Flyer entwickeln und dann durch unser Dorf gehen und je einen Flyer in einen Briefkasten werfen ?
Oder muss man das erst irgendwie genehmigen lassen ?
Das braucht man nicht genehmigen zu lassen. Werbeschriften kann man in jeden Briefkasten stecken, auf dem nicht drauf steht, dass keine Werbung eingeworfen werden darf.
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber glaube, dass "Keine Werbung" und ähnliche Aufkleber/Hinweise nicht rechtlich bindend sind, sondern es sich dabei lediglich um eine Bitte handelt. Weiss jemand Näheres?
Nein. 'Keine Werbung' ist keine Bitte sondern eine Anweisung die der Eigentümer eines Briefkastens selbstverständlich für sein Eigentum erlassen kann.
Er könnte auch 'Jeglicher Einwurf verboten' drauf schreiben - und bekommt dann halt keine Post mehr.
Würde das heissem, ich darf jetzt jeden Vogel, der trotz Hinweis in meinen Briefkasten Werbung wirft, abmahnen bzw. verklagen?? Kann ich mir kaum vorstellen. Bekomme trotz Hinweis täglich Werbung und kenne das auch von vielen anderen..
>Würde das heissem, ich darf jetzt jeden Vogel, der trotz Hinweis in meinen Briefkasten Werbung wirft, abmahnen bzw. verklagen?? Kann ich mir kaum vorstellen.
Also das LG Bielefeld und das LG Oldenburg haben entschieden, daß derartige Verbote willkürlich festlegbar sind. Im Falle des LG-Biellefeld hat das AG-Minden zuvor sogar mit einstweiliger Verfügung entschieden und wegen der besonderen Dringlichkeit sogar ohne mündliche Verhandlung wegen 2 Schriftstücken mit denen der Beklagte Rechte gegenüber der Klägerin geltend gemacht hat.
Diese beiden Entscheidungen würde ich aber in die Kategorie Justizschwachsinn packen.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=34523
Interessant sind aber die Rechtshinweise bezüglich Werbung oder belästigender Anrufe etc. in der Entscheidung des LG Oldenburg.
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