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Rechtsanwalt-Vollmacht

 
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Ralfgruni
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 19:33    Titel: Rechtsanwalt-Vollmacht Antworten mit Zitat

Frage 1: Ist eine Rechtsanwalt-Vollmacht gültig, wenn weder in Sachen: Kläger/Beklagter hier die Namen nicht aufgeführt sind und auch das Datum der doch unterschriebenen Vollmacht fehlt?
Die Vollmacht ist also nur vom Kläger unterschrieben und vom Rechtsanwalt des Klägers mit seiner Unterschrift zugegangen.
Auch fehlt im Begleitschreiben die Anschrift des Klägers. In dieser ist nur aufgeführt, dass er die Interessen des- es fehlt der Name-wahrnimmt.

Frage 2: Ist eine weitere Vollmacht gültig, wenn in der Sache: unter Beklagter ein weiterer Buchstabe in seinem Namen steht?
z.B. richtig Möllmann, nun aber falsch Möllemann.

Photoverbot-Personen

Frage 1: Bin ich berechtigt, Photos von arbeitenden Personen zu machen, wenn ich den Verdacht habe, dass diese schwarz arbeiten, oder ihre tatsächlich verrichteten Arbeitsstunden nicht in vollem Umfang in Rechnung stellen?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 20:27    Titel: Re: Rechtsanwalt-Vollmacht Antworten mit Zitat

Ralfgruni hat folgendes geschrieben::

Frage 1: Ist eine Rechtsanwalt-Vollmacht gültig, wenn weder in Sachen: Kläger/Beklagter hier die Namen nicht aufgeführt sind und auch das Datum der doch unterschriebenen Vollmacht fehlt?
Die Vollmacht ist also nur vom Kläger unterschrieben und vom Rechtsanwalt des Klägers mit seiner Unterschrift zugegangen.
Auch fehlt im Begleitschreiben die Anschrift des Klägers. In dieser ist nur aufgeführt, dass er die Interessen des- es fehlt der Name-wahrnimmt.


Die Wirksamkeit wäre im Detail zu prüfen, die hier genannten "Fehler" hindern jedoch für sich genommen die Wirksamkeit der Volmacht nicht.
Ralfgruni hat folgendes geschrieben::

Frage 2: Ist eine weitere Vollmacht gültig, wenn in der Sache: unter Beklagter ein weiterer Buchstabe in seinem Namen steht?
z.B. richtig Möllmann, nun aber falsch Möllemann.


Nein.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 01:33    Titel: Re: Rechtsanwalt-Vollmacht Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Nein.


Warum nicht? Geschockt
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 06:19    Titel: Re: Rechtsanwalt-Vollmacht Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Nein.


Warum nicht? Geschockt


Sie ist gültig. Ich hatte "gültig" in der Fragestellung als "ungültig" gelesen.
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