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Verfasst am: 07.08.05, 20:14 Titel: Fussleisten - Sache des Vermieters oder des Mieters
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung wie besehen gemietet wird, und der Mieter auch die Fussbodenbeläge selber besorgt und auslegt, ist dann das Anbringen der Fussleisten eine Sache des Vermieters oder Mieters?
Bei uns ist es so ähnlich.Haben vor fast 3 Monaten neue Wohnung bezogen und Laminat selber verlegt(dafür weniger Miete bezahlt).Der VM wollte aber das wir uns zu Hälfte an den Sockelleisten beteiligen.Sehen wir jetzt aber nicht ein,da wir ja 1.)bei unserer Wohnungsgröße von fast 100 qm bei knapp 700,-Euro für die Leisten sind.2.) Es für uns die Hälfte von knapp 350,-Euro sind und 3.) wir ja bei einem Auszug die Sockelleisten nicht mitnehmen würden !Und somit wäre es für uns verlorenes Geld.
Also kann man den Stand der Dinge jetzt aus 2 Perspektiven sehen.
Wir in unserem Falle bezahlen die Sockelleisten nicht.
Viele Grüße,Sketchers
Bei uns ist es so ähnlich.Haben vor fast 3 Monaten neue Wohnung bezogen und Laminat selber verlegt(dafür weniger Miete bezahlt).
Der VM wollte aber das wir uns zu Hälfte an den Sockelleisten beteiligen.Sehen wir jetzt aber nicht ein,da wir ja 1.)bei unserer Wohnungsgröße von fast 100 qm bei knapp 700,-Euro für die Leisten sind.2.) Es für uns die Hälfte von knapp 350,-Euro sind und 3.) wir ja bei einem Auszug die Sockelleisten nicht mitnehmen würden !Und somit wäre es für uns verlorenes Geld.
Also kann man den Stand der Dinge jetzt aus 2 Perspektiven sehen.
Wir in unserem Falle bezahlen die Sockelleisten nicht.
Viele Grüße,Sketchers
Die Einsichtsfähigkeit vieler Mieter ist leider sehr begrenzt. Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder es ergibt sich sich aus den Vereinbarungen eine Verpflichtung des Vermieters zur Anbringung von Fußleisten oder diese Verpflichtung besteht nicht. Welche von beiden Möglichkeiten auf einen konkrteten Einzelfall zutrefft, mag durchaus streitig sein.
Ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet, weil die Wohnung z.B. ohne Bodenbelag vermietet wurde, kann der Mieter nicht hinterher so lächerliche Einwände wie die Höhe der Kosten oder der Tatsache, dass das Material vielleicht nicht wiederverwendbar ist, vortragen.
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