Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.08.05, 18:34 Titel: Miete für Zeit nach Zwangsräumung rechtens?
Hallo!
Mal angenommen, der Mieter wird zum 15.02. des Monats aus der Mietwohnung mit Hilfe von Zwangsräumungsmaßnahmen vor die Tür gesetzt, dürfte dann der Vermieter für den kompletten Monat Februar Miete bekommen? Schließlich kann die Wohnung ja nicht den ganzen Monat genutzt werden.
Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit oder der Kündigungsfrist aus (natürlich auch bei einer Zwangsräumung), entfällt für Ihn nicht die Pflicht, Miete zu zahlen. Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich leer stehen lassen und bis zum Ende der Mietzeit auf Zahlung der Miete bestehen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.