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Miete für Zeit nach Zwangsräumung rechtens?

 
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SabineR
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:34    Titel: Miete für Zeit nach Zwangsräumung rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal angenommen, der Mieter wird zum 15.02. des Monats aus der Mietwohnung mit Hilfe von Zwangsräumungsmaßnahmen vor die Tür gesetzt, dürfte dann der Vermieter für den kompletten Monat Februar Miete bekommen? Schließlich kann die Wohnung ja nicht den ganzen Monat genutzt werden.

Vielen Dank für eine Antwort.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich.
Wurde der Mieter wegen Mietrückständen zwangsgeräumt, kann er sogar zahlungspflichtig bis zur Neuvermietung bleiben.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit oder der Kündigungsfrist aus (natürlich auch bei einer Zwangsräumung), entfällt für Ihn nicht die Pflicht, Miete zu zahlen. Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich leer stehen lassen und bis zum Ende der Mietzeit auf Zahlung der Miete bestehen.
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