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Anmeldungsdatum: 08.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 08.08.05, 12:00 Titel: Strittige Schuldfrage bei Haftpflicht
Folgender Fall:
X hat eine Betriebshaftpflichtversicherung bei Versicherung A mit 10% Selbstbeteiligung. Y fordert wegen Verschuldens von X eine hohe Summe.
X lehnt jede Schuld ab. Versicherung A stimmt ihm zu und formuliert in Schreiben an Y auch deutlich, warum keine Schuld ihres Versicherungsnehmers X vorliegt.
Plötzlich schließt Versicherung A einen Vergleich mit Y über 20.000 Euro. Versicherung A teilt Versicherungsnehmer X weder einen Grund für den plötzlichen Sinneswandel mit, noch hat sie sich vor dem Vergleich mit ihm in Verbindung gesetzt. Sie fordert von X jetzt 2000 Euro Selbstbeteiligung.
die Rechtslage ist eindeutig. Ergibt sich aus § 5, Abs. 7 AHB: der Versicherer hat Prozessvollmacht. Der Versicherungsnehmer ist an die Entscheidungen des Versicherers gebunden, auch wenn er einen Selbstbehalt zu tragen hat.
Ich hab auch ein (ziemlich altes) Urteil dazu gefunden: OLG Düsseldorf vom 29.06.1978, 18 U 27/28, abgedruckt in VersR 1979, S. 151. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 08.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 09.08.05, 09:17 Titel:
Erstmal herzlichen Dank für die genaue Antwort.
Aber könnte man nicht sagen, dass § 150 VVG die Versicherung verpflichtet, die Rechte des Versicherten zu verteidigen. Wurde das hier nicht verletzt, indem die Versicherung (scheinbar unmotiviert) die Schuld des Versicherten eingesteht.
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