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Strittige Schuldfrage bei Haftpflicht

 
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Moeller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:00    Titel: Strittige Schuldfrage bei Haftpflicht Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

X hat eine Betriebshaftpflichtversicherung bei Versicherung A mit 10% Selbstbeteiligung. Y fordert wegen Verschuldens von X eine hohe Summe.

X lehnt jede Schuld ab. Versicherung A stimmt ihm zu und formuliert in Schreiben an Y auch deutlich, warum keine Schuld ihres Versicherungsnehmers X vorliegt.

Plötzlich schließt Versicherung A einen Vergleich mit Y über 20.000 Euro. Versicherung A teilt Versicherungsnehmer X weder einen Grund für den plötzlichen Sinneswandel mit, noch hat sie sich vor dem Vergleich mit ihm in Verbindung gesetzt. Sie fordert von X jetzt 2000 Euro Selbstbeteiligung.

Wie ist die Rechtslage?

Gibt es dazu irgendein passendes Gerichtsurteil?

Wie sollte X jetzt vorgehen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moeller,

die Rechtslage ist eindeutig. Ergibt sich aus § 5, Abs. 7 AHB: der Versicherer hat Prozessvollmacht. Der Versicherungsnehmer ist an die Entscheidungen des Versicherers gebunden, auch wenn er einen Selbstbehalt zu tragen hat.

Ich hab auch ein (ziemlich altes) Urteil dazu gefunden: OLG Düsseldorf vom 29.06.1978, 18 U 27/28, abgedruckt in VersR 1979, S. 151.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Moeller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal herzlichen Dank für die genaue Antwort.

Aber könnte man nicht sagen, dass § 150 VVG die Versicherung verpflichtet, die Rechte des Versicherten zu verteidigen. Wurde das hier nicht verletzt, indem die Versicherung (scheinbar unmotiviert) die Schuld des Versicherten eingesteht.
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