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Wieder mal nicht die passenden Antworten gefunden..
Wenn jemand in seinem Mietvertrag folgende Klauseln stehen hat: "Die Wände und Decken sind fachgerecht mit Silikatfarbe zu streichen und der Boden ist fachgerecht zu reinigen" - muss man dann tatsächlich Silikatfarbe (teuer) verwenden ??
Bei dem Boden im vorliegenden Fall handelt es sich um einen ca. 25 Jahre alten Terracottaboden, der bei Auszug irgendwie mit einer Maschine "gewachst" werden soll.. ist das wirklich auf den Mieter umlegbar oder genügt eine normale Reinigung des Bodens (wischen mit geeignetem Mittel)??
Man hat nicht einfach was in seinem Mietvertrag stehen.
Aber auch nicht alles, was Vermieter in einen Mietvertrag hereinschreiben ist rechtswirksam, auch dann nicht, wenn der Mieter den Mietvertrag unterschrieben hat.
M.E. kann der Vermieter nicht die Verwendung der teuren Silikatfarbe vorschreiben. Und ob der Mieter verpflichtet ist, dem Fußboden eine Extrabehandlung mit zu mietenden Spezialgeräten angedeihen zu lassen, halte ich ebenfalls für fraglich.
Der Mieter sollte hier fachkundigen Rat einholen. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kostet auf jeden Fall weniger, als eine aufwändige Renovierung, zu der der Mieter evtl. garnicht verpflichtet ist.
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