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Altes Thema - Renovierung - Wandfarbe - Bodenbearbeitung

 
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Viviane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:01    Titel: Altes Thema - Renovierung - Wandfarbe - Bodenbearbeitung Antworten mit Zitat

Wieder mal nicht die passenden Antworten gefunden.. Winken

Wenn jemand in seinem Mietvertrag folgende Klauseln stehen hat: "Die Wände und Decken sind fachgerecht mit Silikatfarbe zu streichen und der Boden ist fachgerecht zu reinigen" - muss man dann tatsächlich Silikatfarbe (teuer) verwenden ??
Bei dem Boden im vorliegenden Fall handelt es sich um einen ca. 25 Jahre alten Terracottaboden, der bei Auszug irgendwie mit einer Maschine "gewachst" werden soll.. ist das wirklich auf den Mieter umlegbar oder genügt eine normale Reinigung des Bodens (wischen mit geeignetem Mittel)??

Vielen Dank
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Viviane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn niemand eine Info hierzu?????
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Man hat nicht einfach was in seinem Mietvertrag stehen.
Das liest man doch vorher und stimmt mit seiner Unterschrift zu oder ggf. auch nicht.

Ich bin der Meinung das ist umlegbar.

det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Man hat nicht einfach was in seinem Mietvertrag stehen.

Aber auch nicht alles, was Vermieter in einen Mietvertrag hereinschreiben ist rechtswirksam, auch dann nicht, wenn der Mieter den Mietvertrag unterschrieben hat.

M.E. kann der Vermieter nicht die Verwendung der teuren Silikatfarbe vorschreiben. Und ob der Mieter verpflichtet ist, dem Fußboden eine Extrabehandlung mit zu mietenden Spezialgeräten angedeihen zu lassen, halte ich ebenfalls für fraglich.

Der Mieter sollte hier fachkundigen Rat einholen. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kostet auf jeden Fall weniger, als eine aufwändige Renovierung, zu der der Mieter evtl. garnicht verpflichtet ist.

Gruß, Jade
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