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Auflösung einer GmbH

 
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maba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 22:58    Titel: Auflösung einer GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn eine Gesellschaft (eine GmbH) gemäß Gerichtsutrteil aufgelöst wurde, und zwar weil die Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, muss dann ein Liquidator bestellt werden, damit letztendlich eine Löschung der Firma erfolgt? Oder wann ist in diesem Fall die Firma nicht mehr existent?

a) Was für Pflichten ergeben sich für den GF ?
b) Wird dieser GF 'automatisch' zum Liqidator ?
c) Muss die 3-malige Veröffentlichung dann noch erfolgen ?

Danke und Gruß
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 08:30    Titel: Re: Auflösung einer GmbH Antworten mit Zitat

maba hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn eine Gesellschaft (eine GmbH) gemäß Gerichtsutrteil aufgelöst wurde, und zwar weil die Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, muss dann ein Liquidator bestellt werden, damit letztendlich eine Löschung der Firma erfolgt? Oder wann ist in diesem Fall die Firma nicht mehr existent?

a) Was für Pflichten ergeben sich für den GF ?
b) Wird dieser GF 'automatisch' zum Liqidator ?
c) Muss die 3-malige Veröffentlichung dann noch erfolgen ?

Danke und Gruß



Üblicherweise wird nach Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse die GmbH von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht und nicht aufgelöst. Eine Auflösung durch Urteil erfolgt nur auf Antrag eines Gesellschafters oder einer Behörde.

Mit der Eintragung des Löschungsvermerkes ins Handelsregister ist die GmbH nicht mehr existent.
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maba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:31    Titel: Re: Auflösung einer GmbH Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::


Mit der Eintragung des Löschungsvermerkes ins Handelsregister ist die GmbH nicht mehr existent.


Vielen Dank erstmal.

D.h. es gibt für den bisherigen GF keinerlei Pflichten mehr. Ankommende Mahnungen etc... müssen durch den bisherigen GF nicht mehr berücksichtigt werden.
(Es ist so oder so kein Geld/Inventar) mehr da.
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