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Verfasst am: 09.08.05, 22:58 Titel: Auflösung einer GmbH
Hallo,
wenn eine Gesellschaft (eine GmbH) gemäß Gerichtsutrteil aufgelöst wurde, und zwar weil die Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, muss dann ein Liquidator bestellt werden, damit letztendlich eine Löschung der Firma erfolgt? Oder wann ist in diesem Fall die Firma nicht mehr existent?
a) Was für Pflichten ergeben sich für den GF ?
b) Wird dieser GF 'automatisch' zum Liqidator ?
c) Muss die 3-malige Veröffentlichung dann noch erfolgen ?
Verfasst am: 10.08.05, 08:30 Titel: Re: Auflösung einer GmbH
maba hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn eine Gesellschaft (eine GmbH) gemäß Gerichtsutrteil aufgelöst wurde, und zwar weil die Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, muss dann ein Liquidator bestellt werden, damit letztendlich eine Löschung der Firma erfolgt? Oder wann ist in diesem Fall die Firma nicht mehr existent?
a) Was für Pflichten ergeben sich für den GF ?
b) Wird dieser GF 'automatisch' zum Liqidator ?
c) Muss die 3-malige Veröffentlichung dann noch erfolgen ?
Danke und Gruß
Üblicherweise wird nach Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse die GmbH von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht und nicht aufgelöst. Eine Auflösung durch Urteil erfolgt nur auf Antrag eines Gesellschafters oder einer Behörde.
Mit der Eintragung des Löschungsvermerkes ins Handelsregister ist die GmbH nicht mehr existent.
Verfasst am: 10.08.05, 12:31 Titel: Re: Auflösung einer GmbH
Servicer hat folgendes geschrieben::
Mit der Eintragung des Löschungsvermerkes ins Handelsregister ist die GmbH nicht mehr existent.
Vielen Dank erstmal.
D.h. es gibt für den bisherigen GF keinerlei Pflichten mehr. Ankommende Mahnungen etc... müssen durch den bisherigen GF nicht mehr berücksichtigt werden.
(Es ist so oder so kein Geld/Inventar) mehr da.
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