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Nk Abrechnungs erleuterungsfrist.

 
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Lindana
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 20:15    Titel: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist. Antworten mit Zitat

Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.

Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter soll den Mieter erleuchtern? Also dafür sorgen, daß ihm ein Licht aufgeht? Lachen
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Lindana
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

sorry
Der Vm soll der Mieter antworten..aufklaeren ueber die NK abrechnung, die Fragen beantworten Smilie
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 23:13    Titel: Re: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist. Antworten mit Zitat

Lindana hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.

Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?


Ruhig Blut Winken Winken
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=159457 Lachen
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 07:07    Titel: Re: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist. Antworten mit Zitat

Lindana hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.

Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?


Der Mieter kann keine verbindlichen Fristen setzen. Eine Nachbelastung wird also auch nicht durch ein Fristversäumnis verfallen können.
Für die Fälligkeit der Abrechnung ist zunächst die 12-monatige Abrechnungsfrist relevant. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Korrektur einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung nicht zu einer erhöhten Nachzahlung des Mieters führen.
Weiter gibt es die 3-jährige Verjährungsfrist für Nachforderungen aus der Abrechnung. Die Frist beginnt am Jahresende nach Fälligkeit der Forderung. Es könnte sein, dass die Nachzahlung wegen der Einwände des Mieters nicht fällig ist und damit die Verjährungsfrist nicht beginnt. Darüber hinaus kommt durch die Mietereinwände eine Hemmung der Verjährung in Betracht. Die Verjährungsfrage ist also kaum zuverlässig einzuschätzen.
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