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Verfasst am: 13.08.05, 20:15 Titel: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist.
Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.
Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?
Verfasst am: 13.08.05, 23:13 Titel: Re: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist.
Lindana hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.
Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?
Verfasst am: 14.08.05, 07:07 Titel: Re: Nk Abrechnungs erleuterungsfrist.
Lindana hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mieter B hat sich bei VM A ueber die mangelhafte NK Abrechnung schriftlich beschwert und VM A ein Datum zur erleuchterung der vom Mieter Bs beanstandungen gebeten.
Was ich gerne wissen moechte ist was passiert falls VM A sich innerhalb diesen Zeitraums nicht meldet? Verfaellt dann die NK Abrechnung?
Der Mieter kann keine verbindlichen Fristen setzen. Eine Nachbelastung wird also auch nicht durch ein Fristversäumnis verfallen können.
Für die Fälligkeit der Abrechnung ist zunächst die 12-monatige Abrechnungsfrist relevant. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Korrektur einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung nicht zu einer erhöhten Nachzahlung des Mieters führen.
Weiter gibt es die 3-jährige Verjährungsfrist für Nachforderungen aus der Abrechnung. Die Frist beginnt am Jahresende nach Fälligkeit der Forderung. Es könnte sein, dass die Nachzahlung wegen der Einwände des Mieters nicht fällig ist und damit die Verjährungsfrist nicht beginnt. Darüber hinaus kommt durch die Mietereinwände eine Hemmung der Verjährung in Betracht. Die Verjährungsfrage ist also kaum zuverlässig einzuschätzen.
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