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Zahlungsschwierigkeiten bei rechtskräftigem Urteil

 
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 16:08    Titel: Zahlungsschwierigkeiten bei rechtskräftigem Urteil Antworten mit Zitat

wenn ein gerichtliches Urteil vorliegt bei folgenden Postitionen:

Mietschulden aus Minderungen
Anwaltsgebühren des Gegners
Verzugszinsen

Weiss jemand das?


Zuletzt bearbeitet von honsi2004 am 16.08.05, 21:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

1. Anwaltsgebühren
2. Zinsen
3. Hauptforderung

Zitat:
§ 367 BGB
Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

muss man auf die Anwaltsgebühren auch Verzugszinsen bezahlen?
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel.

Wenn Anwaltsgebühren mit eingeklagt wurden, in der Regel ab Rechtshängigkeit.

Ansonsten werden die Kosten im Kostenfestsetzungsbescheid festgesetzt - die dort festgesetzten gebühren werden ab Eingang des Antrags beim Gericht verzinst.
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es existiert ein Urteil über nachzuzahlende geminderte Miete und ein Kostenfestsetzungbeschluß für Anwaltsgebühren, mit gesetzlicher Tilgungsreihenfolge.

Weiterhin ist eine Ratenzahlung im Urteil festgelegt und eine zusätzliche Strafe wenn man mit 2 Raten in Verzug gerät.

Gehört wahrscheinlich nicht ins Mietrecht aber nun folgendes: Verurteilter ist nun leider Hartz IV-Empfänger und kann die Raten nicht mehr bezahlen (es bestehen auch noch ältere Bankkredite die abzuzahlen sind) - Wie geht man am besten vor, mit dem ehemaligen Vermieter (Gläuber) aus dem Gerichtsurteil ist nicht zu reden, der besteht auf die monatlichen Raten, die Bank gewährt keine Umschuldung aus dem Grunde dass man nur ALG2 bekommt (verständlich)
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