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recht.de :: Thema anzeigen - Student braucht HILFE!Kabelanbieter [Name geändert] will Nachzahlung..
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Student braucht HILFE!Kabelanbieter [Name geändert] will Nachzahlung..

 
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maidenman99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 11:00    Titel: Student braucht HILFE!Kabelanbieter [Name geändert] will Nachzahlung.. Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wohne als armer Student in zur Miete in Ludwigshafen.seit Oktober letzten Jahres.
Beim Einzug kam ein Mann von Kabelanbieter [Name geändert] der den Anschluss wohl aktiviert hat, habe auch Vertrag unterschrieben und monatliche Abbuchung gewählt.
Nun hat Kabelanbieter [Name geändert] nur 1 mal abegbucht.
Heute kam wieder einer von Kabelanbieter [Name geändert], und stellte fest, dass er mich vergessen hätte bei Kabelanbieter [Name geändert] anzumelden und ich nun alles nachzahlen müsste..Das ist für mich wirklich schlimm, denn soviel Geld habe ich nicht...
Ich habe den Anschluss nicht mal häufig genutzt, auch wenn das kein Argument sein wird.

Kann man dagegen was machen?Muss ich nachzahlen?es war ja nicht mein Fehler..

Vielen Dank!
Grüße
Dominik
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss man zahlen. Jeder der ein Auto fährt zahlt ja auch Steuern Versicherung und könnte nicht sagen das man eh nicht viel fährt. Smilie Smilie
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maidenman99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die antwort..
ja das dachte ich mir..

aber ich war ja anscheinend gar nicht bei Kabelanbieter [Name geändert] angemeldet, und die wollen rückwirkend Kosten haben, obwohl es ja nicht mein Fehler war,dass sie mich da nicht richtigt registriert haben......???Ändert das was..
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, es müsste ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Es sei denn, das im MV was anderes geregelt ist. Frage
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es muß kein schriftlicher Vertrag vorliegen.

Und im Übrigen hat maidenman ja sogar einen Vertrag unterschrieben und Kabelanbieter [Name geändert] hat den Vertrag erfüllt.

Nur weil Kabelanbieter [Name geändert] nicht abgebucht hat, bedeutet das doch nicht, dass man gar nicht mehr bezahlen muß. Niemand konnte das Versäumnis von Kabelanbieter [Name geändert] so verstehen, dass man nun gratis fernsehen kann...
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