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Verfasst am: 16.08.05, 17:41 Titel: Kauf eines MFH, Kündigungssperrfrist?!?
Hallo liebe Board-Mitglieder!
Meine stundenlangen Suchen haben meine Frage leider nicht beantwortet, ich hoffe ich habe nichts übersehen und stelle sie hier ein.
In NRW (Essen) gilt seit 2004 die Kündigungssperrfrist von 8 Jahren.
1.) Gilt diese Kündigungssperrfrist für alle Verkäufe von Immobilien (auch privat zu privat)?
2.) Ich lese im Zusammenhang mit Kündigungssperrfrist immer Eigentumswohnung. Gilt die Sperre nur für EIgentumswohnungen oder auch für MFH?
3.) Folgende Situation:
MFH wird von zwei Privatpersonen (Vater/Sohn zu 50%) käuflich erworben. Die Mietverträge werden (natürlich) übernommen. Der Teilkäufer will in dem MFH (5 Parteien, vollvermietet) mit seiner Partnerin einziehen, es besteht Absicht zur Heirat.
3b) Können die neuen Käufer wegen Eigenbedarf kündigen (oder gilt die Sperre mit den 8 Jahren)?
3a) Wann kann der neue Teilkäufer einen Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Gelten hier die Fristen 3/6/9 Monate?
3c) Sollte die Frist nicht gelten, gilt als Begründung für EIgenbedarf die Tatsache, dass der Teilkäufer mit der Partnerin einziehen wollen?
Die Sperrfrist gilt nur bei umgewandelten Eigentumswohnungen, dies ist in Ihrem Mehrfamilienhaus wohl nicht der Fall.
Der neue Eigentümer kann kündigen, sobald er im Grundbuch eingetragen ist unter Einhaltung der gesetzlichen und mietvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Es sollte grade bei Eigenbedarfkündigungen ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden, da die Erfahrung hier gezeigt hat das sehr viel falsch gemacht wird und das dann oft teure Folgen für den Eigentümer/VM hatte.
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