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Fragestellung: Sind nun Personalpapiere Urkunden oder sonstige Wertpapiere oder sind Pässe lediglich Dokumente???
Laut Passamt ist nämlcih ein pass keine Urkunde und in den Vers.Bedingungen finde ih nicht näheres darüber.
Verfasst am: 17.08.05, 10:59 Titel: Re: Frage zu Hausratbedingungen
peku hat folgendes geschrieben::
Fragestellung: Sind nun Personalpapiere Urkunden oder sonstige Wertpapiere oder sind Pässe lediglich Dokumente???
Laut Passamt ist nämlcih ein pass keine Urkunde und in den Vers.Bedingungen finde ih nicht näheres darüber.
Ein Personalausweis oder Reisepaß ist ein Dokument.
Allerdings ist bei einem Diebstahl nicht der Hausratversicherte der Geschädigte, sondern die Bundesrepublik Deutschland.
Der Inhaber des Personalpapieres ist nur der Besitzer, der Eigentümer ist der Staat.
Bei den Kosten für die Erstellung der Dokumente handelt es sich auch nicht um einen Kaufpreis, sondern um behördliche Gebühren.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.08.05, 11:06 Titel: nachgefragt
hallo danke für die erstinfos.
wenn also Pässe und Füherscheine KEINE Urkunen sind dann müsste doch wohl auch die Wiederbeschaffung versichert sein.(Handelts ich übrigens nicht um deustche Pässse da wären die Gebühren ja noch tragbar)
Im übrigen sagt § 1/3 .......sind auch versichert soweit sie fremdes Eigentum sind
Ich verstehe deinen netten Hinweis mit den gebühren nicht.Es ist doch so das durch die Wiederbeschaffung der gestohlenen pässe erhebliche Kosten enstehen und doch Kosten die durch den diebstahl entshen zu ersetzten sind.mache ich da einen Denkfehler???
Wo kann der Nersicherungsnehmer nachprüfen ggf. für Versicherung wenn es zum Streit kommt das Päaase ekien Urkunen sind??
hat das Fahrzeug auf einem Stellplatz gestanden? (also keine Tiefgarage, Parkhaus...) Dann ist der Einbruch sowieso über die Hausratversicherung nicht abgedeckt- ich denke, dass Sie daher keine Erstattung dafür bekommen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
nach Martin, Sachversicherungsrecht, gehören Ausweise zu den Urkunden (vgl. Q II, 7, Anm. 54) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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