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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 16.08.05, 11:48 Titel: VM schreibt zu benutzende Farbe vor |
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... auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, nochmals dieselbe Frage...
Ist es zulässig, dass ein VM einen Mieter verpflichtet, zum Streichen der Wohnung nur "Silikatfarbe" zu benutzen (pro Eimer ca. 60 Euro)??
Und ist es weiterhin Aufgabe des Mieters, den Terracottaboden mit einem Mittel, das ihm vom VM in Rechnung gestellt wird, mit einer zu leihenden Maschine zu wachsen?
Dies steht so im MV und leider denkt man erst bei Auszug darüber nach.. die Arbeiten werden im vorliegenden Fall natürlich durchgeführt, da man schließlich ohne Ärger seine Kaution zurück möchte - es geht hierbei lediglich um Argumente die bei einer evtl. Auseinandersetzung mit dem VM vorgebracht werden könnten...
Vielen Dank |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 16.08.05, 13:37 Titel: |
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Fällt meiner Meinung nach unter Vertragsfreiheit. 2 Erwachsene Menschen unterschreiben einen Vertrag und beide müssen sich drann halten. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.08.05, 13:48 Titel: |
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Werner hat sicherlich die passenden Urteile dazu-
die Art der Farbe kann der VM nicht vorschreiben, da der Mieter eine fachgerechte Schönheitsreparatur mittlerer Art und Güte schuldet-würde dem widersprechen
Den Terracottaboden mit einem speziellen Mittel und einer Maschine behandeln zu müssen könnte man mit der Grundreinigung eines Teppichs vergleichen.....könnte man aber auch mit dem Abschleifen und versiegeln eines Parketts vergleichen, dann ist es nicht mehr Sache des Mieters. Ansatz wären hier vielleicht die Kosten? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 17.08.05, 14:15 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | Werner hat sicherlich die passenden Urteile dazu-
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Manche Gerichte halten den Mieter bei einer geschuldeten Auszugsrenovierung nach Treu und Glauben für verpflichtet, ungewöhnliche, Anstriche oder Tapezierungen zu unterlassen. (LG Berlin GE 95, 249) Umstritten ist, ob der Vermieter allein wegen einer ungewöhnlichen Farbgestaltung beim Auszug einen neutralen Neuanstrich verlangen kann. Nach einer anderen Auffassung des LG Hamburg DWW 99, 152 hat der Vermieter Anspruch auf einen neutralen Anstrich, der den herkömmlichen Geschmacksvorstellungen entspricht. Wärend der Mietdauer darf der VM keine Vorschriften über die farbliche Gestaltung der Mietwohnung vorschreiben. |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 17.08.05, 14:38 Titel: |
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Danke an Werner !!
Aber in dem vorliegenden Fall handelt es sich weniger um Farbgestaltung, sondern um die Art der Farbe.. Fällt unter das von Werner Geschriebene (neutraler Anstrich) also auch, dass die Verwendung von einer sündhaft teuren, hochwertigen Farbe nicht verlangt werden kann?
Und hat in Sachen Bodenbearbeitung noch jemand einen Hinweis????
Tausend Dank! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 17.08.05, 15:10 Titel: |
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Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht sein. Im laufenden Mietverhältnis kann der VM kein teueres Material (Teuere Farben) vorschreiben. Der Mieter wird entgegen Treu und Glauben hierdurch unangemessen benachteiligt. (vergl. hierzu BGH RE WM 93, 175)
Einen mitvermieteten Fußbodenbelag aus Parkett, Laminat oder einem ähnlichen Material muss der Mieter sorgsam behandeln und angemessen pflegen. Was oder wie "angemessen" auszulegen ist??? ME solange keine Schäden durch die Wahl des Reinigers eintreten, dürfte auch hier seitens VM keine Vorschriften gemacht werden.
Ein Terracottaboden braucht hin und wieder Pflegemittel. Die Frage war ob der VM ein ganz bestimmtes vorschreiben könne. ME nicht. Aber hier würde es in den Raum stellen das der Mieter aber sorgsam sein muss, ansonsten sich evtl. ersatzpflichtig macht. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 17.08.05, 15:23 Titel: |
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Bzgl. der Farbe kommt es darauf an, ob diese Farbe aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften nicht durch eine billigere ersetzt werden kann. Denn der M schuldet "fachgerechte" Ausführung. Sieht also fachgerechte Ausführung die Verwendung der teuren FArbe vor, muss der M diese auch benutzen. |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 17.08.05, 15:23 Titel: |
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Werner - Du bist der Beste!
Vielen Dank - der Terracottaboden wird selbstverständlich mit Mittel für Terracottaböden regelmäßig gewischt, allerdings handelt es sich bei den Auflagen des VM um das Wachsen des Bodens mit einer Industriemaschine (meiner Ansicht nach - Versiegeln, wie bei Parkett).
Jetzt weiß man zumindest, was ungefähr Sache ist -
VIELEN DANK!!!! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 18.08.05, 09:12 Titel: |
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Viviane hat folgendes geschrieben:: | Werner - Du bist der Beste!
Vielen Dank - der Terracottaboden wird selbstverständlich mit Mittel für Terracottaböden regelmäßig gewischt, allerdings handelt es sich bei den Auflagen des VM um das Wachsen des Bodens mit einer Industriemaschine (meiner Ansicht nach - Versiegeln, wie bei Parkett).
Jetzt weiß man zumindest, was ungefähr Sache ist -
VIELEN DANK!!!! |
meiner Meinung nach sehe ich das auch so. So wie das LG Wiesbaden WM 91, 540 es bei Parkett begründet. |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 18.08.05, 09:25 Titel: |
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Klar und Deutlich.
Ein Vermieter hat keinen Anpruch auf Luxusquallität, der Mieter entscheidet selber welche Preisklasse für die Farbe kauft. Er kann nicht dem Mieter verlangen das er eine Teure Farbe kauft. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 18.08.05, 09:32 Titel: |
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Werner hat folgendes geschrieben:: | Viviane hat folgendes geschrieben:: | Werner - Du bist der Beste!
Vielen Dank - der Terracottaboden wird selbstverständlich mit Mittel für Terracottaböden regelmäßig gewischt, allerdings handelt es sich bei den Auflagen des VM um das Wachsen des Bodens mit einer Industriemaschine (meiner Ansicht nach - Versiegeln, wie bei Parkett).
Jetzt weiß man zumindest, was ungefähr Sache ist -
VIELEN DANK!!!! |
meiner Meinung nach sehe ich das auch so. So wie das LG Wiesbaden WM 91, 540 es bei Parkett begründet. |
Das könnte allerdings ein Irrtum sein. Parkettversiegelung ist der letzte Arbeitsang bei der Beseitigung von Gebrauchsspruren oder Schäden. Vorher wird in aller Regel die Oberfläche abgeschliffen. Es ist allerdings nur schwer vorstellbar, dass ein beschädigter Steinboden mit Wachs instandgesetzt werden könnte. An dieser Einschätzung kann auch die Verarbeitung mittels einer Maschine nichts ändern. |
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