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A und B wollen vermieten, C möchte dies nicht. A und B wollen mit mir einen Mietvertrag abschließen und mich wohnen lassen. Besteht die Gefahr der Ungültigkeit des Vertrages und muss ich befürchten, ausziehen zu müssen, wenn sich C gegen die Sache wehrt. Vielleicht sind mir gegenüber A und B dann auch schadensersatzpflichtig.
Ich kann Ihnen ehrlich gesagt nicht Sagen wie sich das mit dem MV der uneinigen Eigentümergemeinschaft verhält, aber zweifelsfrei sind A und B Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig wenn sich der MV als nichtig erweist.
Danke für die Antworten. Ich hatte heute Kontakt mit einer Rechtsanwältin, die mir bestätigte, daß der Vertrag nichtig wäre und Schadensersatzansprüche tatsächlich nur bei Täuschung bestehen.
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