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Mietvertrag bei Uneiniger Eigentümergemeinschaft

 
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sirfitzoblong007
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 17:48    Titel: Mietvertrag bei Uneiniger Eigentümergemeinschaft Antworten mit Zitat

Hat ein Mietvertrag, der mit eine Mehrheit der Eigentümer (7/Cool abgeschlossen wird Gültigkeit ?

Folgender Sachverhalt:
Eigentumsverhältnisse A=6/8, B= 1/8, C=1/8.

A und B wollen vermieten, C möchte dies nicht. A und B wollen mit mir einen Mietvertrag abschließen und mich wohnen lassen. Besteht die Gefahr der Ungültigkeit des Vertrages und muss ich befürchten, ausziehen zu müssen, wenn sich C gegen die Sache wehrt. Vielleicht sind mir gegenüber A und B dann auch schadensersatzpflichtig.


Danke für Eure Antworten
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CDS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich kann Ihnen ehrlich gesagt nicht Sagen wie sich das mit dem MV der uneinigen Eigentümergemeinschaft verhält, aber zweifelsfrei sind A und B Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig wenn sich der MV als nichtig erweist.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die sind nicht zwingend schadensersatzpflichtig!

Alle Miteigentümer müssen einverstanden sein. Wenn ihnen 7/8 der Eigentümer einen Vertrag geben wollen und 1/8 nicht, dann gilt es nicht.

Schadensersatzpflichtig sind die 7/8 aber nur, wenn sie so tun, als könnten sie allein dir die Wohnung vermieten.

Wenn Du weißt, dass Du nur 7/8-Zustimmung hast, weißt Du auch, dass Du Dir das letzte 1/8 Zustimmung selbst besorgen mußt.
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sirfitzoblong007
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 20:03    Titel: danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Ich hatte heute Kontakt mit einer Rechtsanwältin, die mir bestätigte, daß der Vertrag nichtig wäre und Schadensersatzansprüche tatsächlich nur bei Täuschung bestehen.
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