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Mietwohnung ohne Mietvertrag !!!

 
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knuddeltrine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:58    Titel: Mietwohnung ohne Mietvertrag !!! Antworten mit Zitat

t lebt zusammen mit to und deren zwei kinder in einem mietshaus, das to's eltern gehört. daher haben diese keinen mietvertrag.
nun will sich to aber von t und den kindern trennen und to's eltern drohen damit, t mitsamt den kleinen vor die tür zu setzen.
welche möglichkeiten hat to?
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knuddel
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knuddeltrine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

sorry meinte: welche möglichkeiten hat t?
_________________
knuddel
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Mietzahlungen seitens t erfolgt sind und erfolgen sollten erübrigt sich jede Überlegung, ob hier ein Mietvertrag vorliegt.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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knuddeltrine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

es erfolgen regelmäßige mietzahlungen!
die hatte bisher to übernommen dieser ist jedoch bereits ausgezogen, so daß t alleine mit den (gemeinsamen)kindern in der wohnung zurückgeblieben ist und auch die mietzahlungen übernimmt.

können die zukünftig "ehemaligen" schwiegereltern (auch oma und opa der kinder) die drei übriggebliebenen nun einfach so auf die straße setzen?
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knuddel
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sie (VM) können form- und fristgerecht die Wohnung kündigen, falls es sich hier um ein Zweifam.Haus und die EX-Schwiegereltern(hier VM) eine Wohnung selbst bewohnen. Kündigungsfrist dann 6 Monate. Ist es ein Mehrfamilienhaus? Dann braucht der VM einen gesetzlich zugelassenen Kündigungsgrund. Die Miete sollte hier immer pünktlich gezahlt werden, das sonst daraus ein Kündigungsgrund wird. (bei mehr als 1 MM oder dauernde Mietschulden) ! Ausrufezeichen Ein Mietverhältnis ohne MV kann ME nur vorteilhaft für den Mieter sein Smilie
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knuddeltrine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

es ist ein mehrfamilien haus. die schwiegereltern besitzen mehrere mehrfamilienhäuser.
die schwiegereltern wohnen selbst nicht in diesem haus.
und was wäre ein gesetzlich zugelassener kündigungsgrund in diesem falle?
_________________
knuddel
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

knuddeltrine hat folgendes geschrieben::
es ist ein mehrfamilien haus. die schwiegereltern besitzen mehrere mehrfamilienhäuser.
die schwiegereltern wohnen selbst nicht in diesem haus.
und was wäre ein gesetzlich zugelassener kündigungsgrund in diesem falle?


1. berechtigtes Interesse
2. Pflichtverletzung = z.B. unpünktliche Mietzahlung, ...
3. Eigenbedarf
4. wirtschaftliche Verwertung = erleidet der VM durch Fortsetzung des MV an einer angemessenen Verwertung
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

der Fehler hier ist zu denken, das kein Mietvertrag besteht! Dieser existiert zwar nicht schriftlich aber durch das Bewohnen und Miete zahlen ist das Mietverhältnis offensichtlich!

D. h. Kündigungen gehen nur wie bei "normalen" Mietverträgen auch und dies ist idR nicht so einfach.

Gruß

Bernd
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