Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
knuddeltrine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 22.08.05, 09:58 Titel: Mietwohnung ohne Mietvertrag !!! |
|
|
t lebt zusammen mit to und deren zwei kinder in einem mietshaus, das to's eltern gehört. daher haben diese keinen mietvertrag.
nun will sich to aber von t und den kindern trennen und to's eltern drohen damit, t mitsamt den kleinen vor die tür zu setzen.
welche möglichkeiten hat to? _________________ knuddel |
|
Nach oben |
|
 |
knuddeltrine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 22.08.05, 10:02 Titel: |
|
|
sorry meinte: welche möglichkeiten hat t? _________________ knuddel |
|
Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 22.08.05, 10:11 Titel: |
|
|
Wenn keine Mietzahlungen seitens t erfolgt sind und erfolgen sollten erübrigt sich jede Überlegung, ob hier ein Mietvertrag vorliegt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
Nach oben |
|
 |
knuddeltrine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 22.08.05, 10:23 Titel: |
|
|
es erfolgen regelmäßige mietzahlungen!
die hatte bisher to übernommen dieser ist jedoch bereits ausgezogen, so daß t alleine mit den (gemeinsamen)kindern in der wohnung zurückgeblieben ist und auch die mietzahlungen übernimmt.
können die zukünftig "ehemaligen" schwiegereltern (auch oma und opa der kinder) die drei übriggebliebenen nun einfach so auf die straße setzen? _________________ knuddel |
|
Nach oben |
|
 |
Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
|
Verfasst am: 22.08.05, 10:52 Titel: |
|
|
Sie (VM) können form- und fristgerecht die Wohnung kündigen, falls es sich hier um ein Zweifam.Haus und die EX-Schwiegereltern(hier VM) eine Wohnung selbst bewohnen. Kündigungsfrist dann 6 Monate. Ist es ein Mehrfamilienhaus? Dann braucht der VM einen gesetzlich zugelassenen Kündigungsgrund. Die Miete sollte hier immer pünktlich gezahlt werden, das sonst daraus ein Kündigungsgrund wird. (bei mehr als 1 MM oder dauernde Mietschulden) ! Ein Mietverhältnis ohne MV kann ME nur vorteilhaft für den Mieter sein  |
|
Nach oben |
|
 |
knuddeltrine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 22.08.05, 10:55 Titel: |
|
|
es ist ein mehrfamilien haus. die schwiegereltern besitzen mehrere mehrfamilienhäuser.
die schwiegereltern wohnen selbst nicht in diesem haus.
und was wäre ein gesetzlich zugelassener kündigungsgrund in diesem falle? _________________ knuddel |
|
Nach oben |
|
 |
Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
|
Verfasst am: 22.08.05, 11:57 Titel: |
|
|
knuddeltrine hat folgendes geschrieben:: | es ist ein mehrfamilien haus. die schwiegereltern besitzen mehrere mehrfamilienhäuser.
die schwiegereltern wohnen selbst nicht in diesem haus.
und was wäre ein gesetzlich zugelassener kündigungsgrund in diesem falle? |
1. berechtigtes Interesse
2. Pflichtverletzung = z.B. unpünktliche Mietzahlung, ...
3. Eigenbedarf
4. wirtschaftliche Verwertung = erleidet der VM durch Fortsetzung des MV an einer angemessenen Verwertung |
|
Nach oben |
|
 |
Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
|
Verfasst am: 22.08.05, 12:44 Titel: |
|
|
Moien,
der Fehler hier ist zu denken, das kein Mietvertrag besteht! Dieser existiert zwar nicht schriftlich aber durch das Bewohnen und Miete zahlen ist das Mietverhältnis offensichtlich!
D. h. Kündigungen gehen nur wie bei "normalen" Mietverträgen auch und dies ist idR nicht so einfach.
Gruß
Bernd |
|
Nach oben |
|
 |
|