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Schönheitsreperaturen bei schönen Türen nötig?

 
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Donjon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:45    Titel: Schönheitsreperaturen bei schönen Türen nötig? Antworten mit Zitat

Wenn jemand in einer Wohnung 5 Jahre wohnte (Erstbezug), muß er dann auf jeden Fall bei Auszug die bei Einzug neu eingebauten Holztüren neu (klar)lackieren, obwohl absolut *keine* Abnutzungserscheinungen vorhanden sind?
Ein befreundeter Maler, sowie ein befreundeter Schreiner würden (falls dies ein realer Fall wäre Winken ) noch bemerken, daß eine neue Lackierung von Hand auf jeden Fall nicht so perfekt wäre, wie die momentane Lackierung des Herstellers.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein Fall für die "nicht starren Fristen"

Grundsätzlich muß der M die Schönheitsreparaturen erbringen, dazu gehören auch die Türen. Weist er nach, dass dies unnötig oder sogar kontraproduktiv ist, muß er es nicht. Aber er trägt dafür bei einem Streit die Beweislast.
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Donjon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt in diesem Falle Beweislast? Müsste man einen Gutachter beauftragen? Und welche Art Gutachter müsste vom Vermieter akzeptiert werden. Ein Malermeister z.B.?
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